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Justizvollzug Besoldung je Bundesland im Vergleich
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Justizvollzug Besoldung je Bundesland im Vergleich

Andreas Rothermund
13 Min Lesezeit

Du überlegst, in den allgemeinen Vollzugsdienst einzusteigen — und stolperst sofort über eine Frage, die dich nicht mehr loslässt: Wie viel verdiene ich eigentlich? Und warum kursieren im Netz für ein und denselben Job so unterschiedliche Zahlen? Die kurze Antwort: Justizvollzug ist Ländersache. Was eine Justizvollzugsbeamtin in Bayern bekommt, kann sich spürbar von dem unterscheiden, was ein Kollege in Sachsen-Anhalt aufs Konto bekommt — bei gleicher Tätigkeit, gleicher Laufbahn, gleichem Dienstgrad. In diesem Artikel zeigen wir dir, warum das so ist, welche Stellschrauben sich zwischen den Ländern unterscheiden und wie du selbst seriös vergleichst, statt dich von Zahlen aus dem Internet blenden zu lassen.

Justizvollzugsbeamter Besoldung: Warum jedes Bundesland eigene Regeln hat

Bis 2006 wurden Beamtinnen und Beamte in Deutschland weitgehend einheitlich nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. Dann kam die Föderalismusreform: Seitdem darf jedes Bundesland seine eigenen Landesbesoldungsgesetze (LBesG) machen. Genau das ist der Grund, warum die Besoldung im Vollzug heute ein Flickenteppich ist.

Konkret heißt das: Jedes Land legt selbst fest, wie hoch die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen ausfallen, wann und um wie viel sie steigen, ob es Sonderzahlungen gibt und wie üppig Zulagen ausfallen. Der Bund gibt nur noch die grobe Systematik vor — die Tabellen darunter füllen die Länder selbst. Für dich bedeutet das: Eine pauschale Zahl „Justizvollzugsbeamter verdient X Euro“ gibt es nicht. Es kommt immer darauf an, in welchem Land du dich bewirbst.

Ein kleines Praxisbeispiel: Zwei Anwärter starten am selben Tag ihre Laufbahn — der eine in Baden-Württemberg, der andere in Brandenburg. Beide tragen am Ende dieselbe Uniform und schließen dieselben Stationstüren ab. Trotzdem können sie am Monatsende unterschiedlich viel verdienen, weil die zwei Landesbesoldungsgesetze einfach andere Zahlen vorgeben.

Die Stellschrauben: Wo sich die Länder konkret unterscheiden

Wenn du die Besoldung zwischen den Ländern vergleichen willst, lohnt es sich, die einzelnen Bausteine zu kennen. Denn nicht „das Gehalt“ als Ganzes ist unterschiedlich, sondern eine ganze Reihe einzelner Faktoren. Hier sind die wichtigsten.

1. Die Grundbesoldung (A7, A8, A9)

Im allgemeinen Vollzugsdienst startest du in der Regel im mittleren Dienst, typischerweise in Besoldungsgruppe A7 – Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein stufen den allgemeinen Vollzugsdienst schon in A 8 ein. Mit Bewährung und Beförderung geht es Richtung A8 und A9. Wie hoch das Grundgehalt in jeder dieser Gruppen genau ist, steht in der Tabelle des jeweiligen Landesbesoldungsgesetzes — und diese Tabellen unterscheiden sich. Mal liegt ein Land bei einer Besoldungsgruppe etwas höher, mal etwas niedriger.

2. Die Vollzugszulage

Weil der Dienst hinter Gittern besondere Belastungen mit sich bringt, gibt es die sogenannte Vollzugszulage (auch Justizvollzugszulage genannt). Sie ist ein fester monatlicher Aufschlag auf das Grundgehalt. Aber: Ob, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen sie gezahlt wird, regelt jedes Land selbst. Hier liegen zwischen den Bundesländern teils deutliche Unterschiede — die Zulage kann ein echter Faktor sein, wenn du Länder vergleichst.

3. Die Erfahrungsstufen

Dein Grundgehalt steigt nicht nur mit Beförderungen, sondern auch mit der Zeit im Dienst — über sogenannte Erfahrungsstufen. Je länger du dabei bist, desto höher die Stufe innerhalb deiner Besoldungsgruppe. Wie viele Stufen es gibt, in welchem Tempo du aufsteigst und wie groß die Sprünge sind, definiert jedes Land selbst. Das macht im Verlauf eines Berufslebens einen spürbaren Unterschied.

4. Sonderzahlungen und Zuschläge

Dazu kommen weitere Bausteine: eine jährliche Sonderzahlung (das, was man früher „Weihnachtsgeld“ nannte), Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst sowie familienbezogene Anteile. Auch hier kocht jedes Land sein eigenes Süppchen — manche Länder zahlen eine spürbare jährliche Sonderzahlung, andere haben sie reduziert oder anders ausgestaltet. Gerade im Vollzug mit seinem Schichtbetrieb können die Schichtzulagen am Monatsende einiges ausmachen.

So vergleichst du die Bundesländer richtig

Wer nur auf das nackte Grundgehalt in A7 schaut, vergleicht Äpfel mit Birnen. Ein sauberer Vergleich setzt sich aus mehreren Schichten zusammen. Geh am besten so vor:

  • Grundgehalt in deiner Einstiegs-Besoldungsgruppe (meist A7), erste Erfahrungsstufe.
  • Vollzugszulage — gibt es sie, wie hoch ist sie, ab wann?
  • Sonderzahlung und relevante Schichtzulagen, weil der Vollzugsdienst nun mal im Schichtbetrieb läuft.
  • Entwicklung über die Jahre — wie schnell geht es durch die Erfahrungsstufen, wie realistisch sind Beförderungen nach A8/A9?
  • Lebenshaltungskosten am Dienstort (dazu gleich mehr).

Wichtig: Verlass dich nicht auf gerundete Zahlen aus Foren oder veralteten Blogartikeln. Die einzige verlässliche Quelle ist das offizielle Landesbesoldungsgesetz beziehungsweise die aktuelle Besoldungstabelle des jeweiligen Landes — meist über das Justizportal oder Finanzministerium des Landes abrufbar. Tabellen werden regelmäßig angepasst, deshalb gilt immer: aktuelle Fassung prüfen.

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Einstiegsbesoldung 2026: alle 16 Länder im Vergleich

Die Tabelle zeigt für jedes Land das Grundgehalt im Eingangsamt des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Eingangs- und in der Endstufe sowie die Justizvollzugszulage – jeweils aus der amtlichen Besoldungstabelle des Landes mit deren Gültigkeitsdatum. Zwölf Länder stufen den Vollzugsdienst nach der Laufbahnprüfung in A 7 ein; Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein beginnen bereits in A 8. In der Eingangsstufe reicht die Spanne von 2.953,25 € (Sachsen) bis 3.215,64 € (Nordrhein-Westfalen) brutto im Monat – noch ohne Zulagen, Familienzuschlag und Schichtzuschläge. Die Erfahrungsstufe, mit der du startest, hängt vom Landesmodell ab: Mehrere Länder lassen die Stufen 1 oder 2 leer, der Einstieg ist dann Stufe 2 oder 3. Ein Klick auf das Land führt zur Landesseite mit Anwärterbezügen, Voraussetzungen und Quellen.

Land Eingangsamt Grundgehalt Eingangsstufe Grundgehalt Endstufe Justizvollzugszulage Tabellenstand
Baden-Württemberg A 8 3.211,48 € (Stufe 1) 3.988,01 € (Stufe 9) 66,35 € nach 1 Jahr / 132,69 € nach 2 Jahren 1. Februar 2025
Bayern A 7 3.074,21 € (Stufe 2) 3.615,26 € (Stufe 9) 186,27 € ab Beginn 1. Februar 2025
Berlin A 7 3.020,50 € (Stufe 1) 3.742,25 € (Stufe 8) 126,60 € ab Beginn / 168,81 € nach 2 Jahren 1. April 2026
Brandenburg A 8 3.064,87 € (Stufe 3) 3.858,96 € (Stufe 11) 100 € nach 1 Jahr / 200 € nach 2 Jahren 1. Juli 2024
Bremen A 8 3.019,35 € (Stufe 2) 3.846,80 € (Stufe 11) 115,53 € ab Beginn 1. Februar 2025
Hamburg A 7 3.042,70 € (Stufe 1) 3.643,81 € (Stufe 8) 180,00 € ab Beginn 1. Februar 2025
Hessen A 7 3.077,11 € (Stufe 2) 3.709,25 € (Stufe 8) 160,00 € ab Beginn 1. Juli 2026
Mecklenburg-Vorpommern A 7 2.993,21 € (Stufe 1) 3.589,79 € (Stufe 10) 149,11 € ab Beginn 1. April 2026
Niedersachsen A 7 3.026,51 € (Stufe 2) 3.648,65 € (Stufe 10) 95 € nach 1 Jahr / 180 € nach 2 Jahren 1. April 2026
Nordrhein-Westfalen A 7 3.215,64 € (Stufe 3) 3.793,02 € (Stufe 10) 66,08 € nach 1 Jahr / 132,16 € nach 2 Jahren 1. April 2026
Rheinland-Pfalz A 7 3.172,52 € (Stufe 2) 3.842,90 € (Stufe 10) 135 € ab Beginn / 180 € nach 3 Jahren 1. April 2026
Saarland A 7 3.054,96 € (Stufe 1) 3.671,35 € (Stufe 10) 111,42 € ab Beginn 1. April 2026
Sachsen A 7 2.953,25 € (Stufe 1) 3.774,48 € (Stufe 10) 75 € nach 1 Jahr / 150 € nach 2 Jahren (Sicherheitszulage) 1. April 2026
Sachsen-Anhalt A 7 2.978,12 € (Stufe 1) 3.688,86 € (Stufe 8) 152,86 € ab Beginn 1. April 2026
Schleswig-Holstein A 8 3.160,45 € (Stufe 2) 3.871,86 € (Stufe 11) 137,16 € ab Beginn 1. November 2024
Thüringen A 7 2.986,74 € (Stufe 3) 3.575,31 € (Stufe 10) 73 € nach 1 Jahr / 145 € nach 2 Jahren 1. Februar 2025

Stand: September 2026, geprüft am 24. September 2026. Grundlage sind die Anlagen der Landesbesoldungsgesetze bzw. die Tabellen der Landesämter für Besoldung (Spalte „Tabellenstand“); die Zulage ist die Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz (in Bayern eine Zulage für besondere Berufsgruppen, in Sachsen die Sicherheitszulage). Alle Quellen stehen im Block „Rechtsgrundlagen und Quellen“ am Ende, die Eckdaten aller Länder auch im Vergleichstool.

Wo eine Anpassung noch aussteht

Nicht alle Länder haben die Besoldungsrunde 2026 schon umgesetzt. Die Tabelle nennt nur, was am 24. September 2026 rechtlich gilt; beschlossene, aber noch nicht verkündete oder erst im Vorgriff gezahlte Anpassungen stehen hier:

  • Baden-Württemberg: Seit den Bezügen für August 2026 zahlt das LBV im Vorgriff die Werte der geplanten Anpassung um 2,82 % zum 1. April 2026 (A 7 Stufe 1 dann 3.220,85 €, A 8 Stufe 1 3.302,04 €). Das Gesetz (BVAnpGBW 2026/2027/2028) ist noch nicht beschlossen und soll erst im Oktober 2026 in den Landtag; rechtlich gilt bis dahin die Tabelle vom 1. Februar 2025.
  • Bayern: Zum 1. Oktober 2026 sollen die Grundgehälter um 2,82 % steigen (A 7 Stufe 2 dann 3.160,90 €, Zulage 191,52 €). Das Landesamt für Finanzen zahlt ab Oktober im Vorgriff; der Gesetzentwurf (Drs. 19/12912 vom 15. Juli 2026) war am 24. September 2026 noch nicht vom Landtag beschlossen.
  • Brandenburg: Der Gesetzentwurf Drs. 8/3322 (seit 16. September 2026 im Haushaltsausschuss) koppelt die Besoldung rückwirkend ab 1. Januar 2026 an den Nominallohnindex: A 7 Stufe 2 stiege auf 3.340,72 € (+15,55 %), A 8 Stufe 3 auf 3.557,42 €. Noch nicht beschlossen; die ZBB strebt die Auszahlung samt Nachzahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 an.
  • Bremen: Der Senat hat am 15. September 2026 einen Gesetzentwurf (Drs. 21/1996) an die Bürgerschaft geleitet. Er fasst +2,5 % rückwirkend ab 1. Januar 2024, +3,8 % ab 1. Dezember 2024 und +2,8 % ab 1. April 2026 zusammen – ab April 2026 rund 5,3 % mehr als die geltende Tabelle (A 7 Stufe 2 dann 3.086,47 €, A 8 Stufe 2 3.180,76 €). Das sind Entwurfswerte, noch nicht beschlossen und nicht verkündet. Die Tabelle oben zeigt für Bremen die rechtlich geltenden Beträge ab 01.02.2025; Bremen zahlt seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 01.12.2024).
  • Hamburg: Der Senatsentwurf zur Besoldungsanpassung 2026/2027/2028 (+2,8 %, mindestens 100 € rückwirkend zum 1. April 2026; A 7 Stufe 1 dann 3.142,70 €) lag am 24. September 2026 noch in der Bürgerschaft – nicht beschlossen.
  • Niedersachsen: Das Kabinett hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen (Verheiratetenanteil von 170,36 € rückwirkend ab 1. Januar 2026 in alle Grundgehälter, +2,5 % ab 1. März 2027, +1,0 % ab 1. Januar 2028). Er lag am 24. September 2026 noch nicht im Landtag – Entwurf.
  • Schleswig-Holstein: Der Landtag hat das Anpassungsgesetz 2025–2027 in der Sitzungswoche vom 16. bis 18. September 2026 in 2. Lesung behandelt (Ausschussempfehlung: unverändert annehmen; +3,2 % rückwirkend ab 1. Januar 2025, +4,0 % ab 1. Januar 2026, +3,8 % ab 1. Januar 2027; A 7 Stufe 2 laut Entwurf 3.165,76 € bzw. 3.292,39 €). Am 24. September 2026 war es noch nicht im GVOBl. verkündet; das Finanzministerium plant die Auszahlung samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026. Das Landesportal nennt bereits die Entwurfswerte.
  • Thüringen: Der Gesetzentwurf 2026–2028 (Drs. 8/3723; +2,8 %, mindestens 100 € ab 1. April 2026 – A 7 Stufe 3 dann 3.086,74 €) ist noch nicht beschlossen: Die für den 9. September 2026 angesetzte 2. Lesung wurde vertagt, ein neuer Termin war am 24. September 2026 nicht belegt. Bis zur Verkündung gilt die Tabelle vom 1. Februar 2025.

Frisch verkündet: Rheinland-Pfalz hat seine Anpassung (+3,3 % rückwirkend ab 1. April 2026) mit dem Landesgesetz vom 22. September 2026 im GVBl. Nr. 29 vom 24. September 2026 verkündet – die Tabelle oben zeigt bereits die geltenden Werte, während die Tabellen des Landesamts für Finanzen am 24. September 2026 noch den Stand 2025 zeigten.

Nicht vergessen: Lebenshaltungskosten zählen mit

Eine höhere Besoldung auf dem Papier ist nicht automatisch das bessere Angebot. Was am Monatsende wirklich übrig bleibt, hängt stark davon ab, wo du wohnst. Ein Beispiel: Verdienst du in einem teuren Ballungsraum nominal etwas mehr, kann eine kleine Wohnung trotzdem einen großen Teil davon auffressen. In einer Region mit niedrigen Mieten reicht ein etwas geringeres Gehalt unter Umständen weiter.

Deshalb lohnt es sich, neben der reinen Besoldungstabelle auch die Mietpreise und Alltagskosten am konkreten Dienstort anzuschauen. Manche Länder gewähren zusätzlich einen Familien- oder Wohnzuschlag in teuren Regionen — auch das ist Ländersache und gehört in deinen Vergleich. Kurz: Rechne nicht nur das Brutto, sondern denke an die Kaufkraft.

Fazit

Die Besoldung im Justizvollzug lässt sich nicht in einer einzigen Zahl ausdrücken — und das ist auch gut so, denn so kannst du gezielt das Land auswählen, das zu deinem Leben passt. Vergleiche systematisch: Grundgehalt, Vollzugszulage, Erfahrungsstufen, Sonderzahlungen und die Lebenshaltungskosten am Dienstort. Und hol dir die Zahlen immer aus erster Hand, also aus dem offiziellen Landesbesoldungsgesetz. Dann triffst du eine Entscheidung, die wirklich auf belastbaren Werten beruht.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum verdienen Justizvollzugsbeamte je nach Bundesland unterschiedlich?

Seit der Föderalismusreform 2006 hat jedes Bundesland sein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Grundgehälter, Zulagen, Erfahrungsstufen und Sonderzahlungen werden deshalb je Land eigenständig festgelegt und unterscheiden sich.

In welcher Besoldungsgruppe startet man im allgemeinen Vollzugsdienst?

Der Einstieg erfolgt in der Regel im mittleren Dienst, typischerweise in Besoldungsgruppe A 7; Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein stufen den allgemeinen Vollzugsdienst bereits in A 8 ein. Im September 2026 liegt das Grundgehalt der Eingangsstufe zwischen 2.953,25 € und 3.215,64 €. Mit Bewährung und Beförderung geht es Richtung A 8 und A 9 — die genaue Systematik regelt jedes Land selbst.

Was ist die Vollzugszulage?

Die Vollzugszulage ist ein fester monatlicher Aufschlag auf das Grundgehalt, der die besonderen Belastungen des Dienstes hinter Gittern abgelten soll. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt wird, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt.

Wo finde ich die verbindlichen Gehaltszahlen für mein Bundesland?

Die einzige verlässliche Quelle ist die aktuelle Besoldungstabelle im Landesbesoldungsgesetz deines Landes, meist abrufbar über das Justizportal oder das Finanzministerium. Achte immer auf die aktuelle Fassung, da die Tabellen regelmäßig angepasst werden.

Ist ein höheres Grundgehalt automatisch das bessere Angebot?

Nicht unbedingt. Was am Ende übrig bleibt, hängt auch von den Lebenshaltungskosten am Dienstort ab. Ein etwas höheres Gehalt in einer teuren Region kann real weniger wert sein als ein geringeres in einer günstigen Gegend. Rechne deshalb immer die Kaufkraft mit.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Werte des Ländervergleichs stammen aus den amtlichen Besoldungstabellen und Landesbesoldungsgesetzen; die Justizportale liefern die Bewerbungsvoraussetzungen. Rechtsstand: September 2026 (geprüft am 24. September 2026).

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