
Nachzahlung für Vollzugsbeamte: Was Schleswig-Holstein beschlossen hat und Brandenburg plant
Schleswig-Holstein hat die rückwirkende Besoldungserhöhung verkündet, in Brandenburg muss der Landtag noch entscheiden. Was das für den allgemeinen Vollzugsdienst bedeutet – mit Beispielrechnung für A 7 und A 9.
Stand: 5. Oktober 2026. Schleswig-Holstein: Das Gesetz ist beschlossen und verkündet, die Erhöhung gilt. Brandenburg: Bisher gibt es nur den Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Landtag muss noch abschließend entscheiden, Tabellenwerte und Beträge können sich bis dahin ändern.
Verbeamtete im Justizvollzug in Schleswig-Holstein und Brandenburg können mit einer spürbaren Nachzahlung rechnen – nur nicht gleich sicher und nicht zum selben Termin. In Schleswig-Holstein ist ein Gesetz in Kraft, das die Besoldung rückwirkend ab Januar 2025 anhebt. In Brandenburg sollen die Grundgehälter rückwirkend ab Januar 2026 kräftig steigen, doch dort steht die Schlussabstimmung im Landtag noch aus. Hier liest du, was gilt, was geplant ist und was das im allgemeinen Vollzugsdienst ungefähr bedeutet.
Der Auslöser: ein Beschluss aus Karlsruhe
Hinter beiden Vorhaben steht ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a.), den der Zweite Senat am 19. November 2025 veröffentlicht hat. Gegenstand war Berlin: Die dortige Besoldung nach der Besoldungsordnung A war in den Jahren 2008 bis 2020 zum allergrößten Teil zu niedrig und damit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Berlin muss bis zum 31. März 2027 eine verfassungsgemäße Regelung schaffen.
Für alle Länder zählen die neuen Maßstäbe: Selbst die niedrigste Besoldung muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, also des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens. Den früheren Vergleich mit der Grundsicherung hat Karlsruhe aufgegeben. Unmittelbar gebunden ist zwar nur Berlin. Brandenburg geht aber davon aus, dass die Vorgaben über Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz mittelbar auch für das eigene Besoldungsrecht gelten. Schleswig-Holstein hatte schon im Dezember 2025 angekündigt, die neuen Maßstäbe rückwirkend ab 2025 umzusetzen.
Schleswig-Holstein: Das Gesetz ist verkündet und gilt
Das Kabinett brachte den Entwurf am 2. Juni 2026 auf den Weg (Drucksache 20/4501), der Finanzausschuss empfahl ihn einstimmig und ohne Änderungen, und der Landtag stimmte am 18. September 2026 in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig zu. Verkündet ist das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2026/92 vom 2. Oktober 2026. Die Erhöhung für 2025 wirkt ab dem 1. Januar 2025, die für 2026 ab dem 1. Januar 2026.
Die Anpassung kommt in drei Schritten:
- Ab 1. Januar 2025: Die Grundgehälter in A 6 bis A 15 steigen um 3,2 Prozent, mindestens aber um 125 Euro im Monat. Gerade in den Eingangsstufen des allgemeinen Vollzugsdienstes ist der Mindestbetrag oft höher als die prozentuale Erhöhung. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen nach Anlage 8 steigen ebenfalls um 3,2 Prozent.
- Ab 1. Januar 2026: Grundgehälter, Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen legen um weitere 4 Prozent zu.
- Ab 1. Januar 2027: Noch einmal 3,8 Prozent obendrauf – das ist dann keine Nachzahlung mehr, sondern eine laufende Erhöhung.
Für Familien in den unteren Gruppen gibt es eine Besonderheit: Der Familienergänzungszuschlag nach § 45a SHBesG, der die Mindestbesoldung absichert, macht die lineare Anpassung nicht mit, wird aber eigens angehoben – für 2025 in A 6 bis A 8 um 0,6 bis 2,3 Prozent, für 2026 überwiegend um 15 bis 25 Prozent.
Mit welchem neuen Betrag deine Vollzugszulage erscheint, zeigt die Bezügemitteilung; einen Überblick über die Zulagen gibt der Ratgeber Die Vollzugszulage: Höhe, Voraussetzungen, Land für Land.
Wann und wie das Geld kommt: Das Finanzministerium will die höheren Bezüge samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026 auszahlen. Einen Antrag brauchst du dafür nicht: Das Land rechnet die zurückliegenden Monate automatisch neu, und die Landesregierung hatte bereits im Dezember 2025 zugesagt, die neuen Maßstäbe für 2025 ohne Antrag auf alle Beamtinnen und Beamten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger anzuwenden. Für das Abrechnungsverfahren KoPers ist diese Rückrechnung nach Angaben der Landesregierung die größte Last seiner Geschichte – Nachkorrekturen im Einzelfall sind daher möglich.
Anträge und Ansprüche darüber hinaus: Anträge auf amtsangemessene Alimentation, die seit 2023 gestellt und noch nicht beschieden sind, stellt das Land ruhend – ebenso neue Anträge. Für Forderungen über das Gesetz hinaus zählt nach Ansicht des Finanzministeriums, ob man sich zeitnah per Rechtsbehelf gegen die Besoldungshöhe gewehrt hat. Der DGB schreibt in seiner Stellungnahme an den Landtag, dass sich weitergehende Ansprüche für 2025 und 2026 noch im Jahr 2026 geltend machen lassen. Ein amtliches Schreiben des Landes mit einer solchen Frist war bis zum Redaktionsschluss nicht auffindbar.
Brandenburg: Neue Tabellen ab Januar 2026 – noch als Entwurf
In Brandenburg soll der Sprung deutlich größer ausfallen, das Verfahren ist aber nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ging am 1. September 2026 als Drucksache 8/3322 beim Landtag ein. Die erste Lesung war am 16. September, der Haushaltsausschuss hörte am 24. September Sachverständige an und befasste sich am 1. Oktober abschließend mit dem Entwurf. Zweite Lesung, Schlussabstimmung und Verkündung stehen noch aus. Nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur soll der Landtag voraussichtlich noch im Oktober entscheiden. Bis dahin ist alles Folgende ein Vorhaben, das sich noch ändern kann.
Kern des Entwurfs: Zum 1. Januar 2026 sollen Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge neu festgesetzt werden, mit gleichmäßigeren Abständen zwischen den Erfahrungsstufen. Die erste Stufe des Tarifabschlusses der Länder, sonst erst zum 1. April 2026 übertragen, soll auf den 1. Januar 2026 vorrücken. Nach dem beamtenpolitischen Spitzengespräch vom 1. Juli 2026 bezifferte die Landesregierung den einmaligen Anpassungsbedarf in der A-Besoldung auf 7 bis 17 Prozent. Die bisher geltende Tabelle stammt vom 1. Juli 2024.
Wann und wie das Geld kommen soll: Die Zentrale Bezügestelle des Landes (ZBB) strebt an, die neuen Beträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 mit den Dezember-Bezügen 2026 auszuzahlen – ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass der Landtag zustimmt. Für die Erhöhung 2026 ist nach Darstellung der GdP Brandenburg kein Widerspruch nötig. Die ZBB bittet, von Einzelanfragen abzusehen; informiert wird über die Dienststellen, die die Personalakten führen.
Ansprüche aus früheren Jahren: Für die Zeit von 2004 bis Ende 2025 sollen mögliche Nachzahlungen aus Haushaltsgründen nur an diejenigen gehen, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben. Geregelt werden soll das in einem eigenen Korrekturgesetz mit einem Verfahren ab 2027, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen dabei vorrangig an die Reihe kommen. Wer nie widersprochen hat, kann nach diesem Plan für die Vergangenheit kein Geld erwarten.
Was sich außerdem ändern soll: Der Familiensonderzuschlag nach § 40a BbgBesG, den es bisher nur in A 5 bis A 10 gab, soll entfallen. Wer ihn bis Ende 2026 bewilligt bekommt, behält ihn nach Maßgabe einer Übergangsregel. Zudem sieht der Entwurf vor, die regelmäßige Wochenarbeitszeit befristet vom 1. März 2027 bis 31. Juli 2032 von 40 auf 41 Stunden anzuheben. Bei 40 Stunden bleiben sollen unter anderem Beamtinnen und Beamte, die im Sinne der Erschwerniszulagenverordnung im Wechselschicht- oder Schichtdienst eingesetzt sind, sowie bestimmte Gruppen mit regelmäßigem Einsatzdienst nach der Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug. Wer im Vollzug im reinen Tagesdienst arbeitet, fällt nicht automatisch unter diese Ausnahmen.
Beispielrechnung: So viel Grundgehalt kommt in A 7 und A 9 dazu
Wie viel bei dir tatsächlich ankommt, hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand, Teilzeit und Zulagen ab. Die Tabelle zeigt deshalb nur, wie sich das Grundgehalt in typischen Stufen des allgemeinen Vollzugsdienstes verändert. Es ist eine eigene Beispielrechnung auf Basis der amtlichen Tabellen, nur Grundgehalt, gerundet – Vollzeit, ohne Familienzuschlag und ohne Stellenzulagen, alle Beträge brutto.
| Land und Einstufung | Grundgehalt bisher | Grundgehalt neu | Plus je Monat | Nachzahlung brutto (SH: Jan. 2025 bis Okt. 2026; BB: Jan. bis Nov. 2026) |
|---|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein: A 7, Stufe 2 | 3.039,98 € | 2025: 3.165,76 € 2026: 3.292,39 € |
2025: +125,78 € 2026: +252,41 € |
rund 4.033 € |
| Schleswig-Holstein: A 9, Stufe 11 | 4.099,70 € | 2025: 4.230,89 € 2026: 4.400,13 € |
2025: +131,19 € 2026: +300,43 € |
rund 4.579 € |
| Brandenburg (Entwurf): A 7, Stufe 2 | 2.891,11 € | ab 2026: 3.340,72 € | +449,61 € | rund 4.946 € |
| Brandenburg (Entwurf): A 9, Stufe 3 | 3.241,87 € | ab 2026: 3.766,76 € | +524,89 € | rund 5.774 € |
| Brandenburg (Entwurf): A 9, Stufe 11 | 4.099,95 € | ab 2026: 4.763,73 € | +663,78 € | rund 7.302 € |
Brandenburg will die Tabelle komplett neu aufbauen, deshalb wäre das monatliche Plus dort viel höher – die Nachzahlung reicht aber nur bis Januar 2026 zurück. Schleswig-Holstein erhöht in kleineren Schritten, zahlt dafür für 22 Monate nach. Die Brandenburger Zeilen gelten nur, wenn der Landtag die Entwurfstabelle unverändert beschließt.
Der Rechnung liegen Annahmen zugrunde. In Schleswig-Holstein wird der November bereits zum neuen Satz bezahlt, die Nachzahlung deckt also Januar 2025 bis Oktober 2026 ab. In Brandenburg umfasst sie Januar bis November 2026, der Dezember läuft schon über die neue Tabelle. Die bisherigen Grundgehälter in Schleswig-Holstein sind aus der gesetzlichen Formel (plus 3,2 Prozent, mindestens 125 Euro) zurückgerechnet. Was netto übrig bleibt, hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab – wie du vom Brutto zum Netto kommst, zeigt der Ratgeber Netto vom Brutto im Vollzugsdienst.
Im gehobenen Dienst gelten in Schleswig-Holstein dieselben Prozentsätze; in Brandenburg ergäbe sich nach dem Entwurf etwa in A 13, Stufe 5, ein Plus beim Grundgehalt von rund 882 Euro im Monat (eigene Rechnung).
Zwei Beispiele aus dem Vollzugsalltag
Kai Lorenz ist Justizvollzugsobersekretär in der JVA Neumünster, Besoldungsgruppe A 7, Erfahrungsstufe 2, Vollzeit. Bis Ende 2024 lag sein Grundgehalt bei 3.039,98 Euro. Für 2025 hätten 3,2 Prozent bei ihm keine 100 Euro ergeben, deshalb greift der Mindestbetrag: Sein Grundgehalt steigt rückwirkend um 125,78 Euro auf 3.165,76 Euro. Für 2026 kommen 4 Prozent hinzu, das ergibt 3.292,39 Euro. Allein aus dem Grundgehalt sollte Kai mit den November-Bezügen also eine Nachzahlung von rund 4.033 Euro brutto sehen. Da das Gesetz auch die Stellenzulagen der Anlage 8 und den Familienzuschlag anhebt, kann der Betrag auf seiner Abrechnung höher ausfallen. Beantragen muss Kai nichts; er will aber die Novemberabrechnung genau durchgehen und prüfen, ob alle Monate seit Januar 2025 neu berechnet sind.
Claudia Richter arbeitet als Justizvollzugshauptsekretärin in der JVA Brandenburg an der Havel, Besoldungsgruppe A 8, Erfahrungsstufe 8, Vollzeit im Wechselschichtdienst. Nach der Tabelle vom Juli 2024 bekommt sie 3.620,73 Euro Grundgehalt. Die Entwurfstabelle sieht für ihre Stufe 4.133,47 Euro vor, also 512,74 Euro mehr im Monat. Beschließt der Landtag die Tabelle so, kämen für Januar bis November 2026 rund 5.640 Euro brutto zusammen – voraussichtlich ausgezahlt mit den Dezember-Bezügen. Auch sie muss dafür nichts tun.
Bei den Vorjahren sieht es anders aus. Claudia hat in den vergangenen Jahren regelmäßig Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt und gehört damit zu dem Kreis, für den das Land ab 2027 ein Korrekturverfahren plant. Wie viel dabei herauskommt und wann, ist offen. Ihr Kollege, der nie widersprochen hat, bekommt die neue Tabelle ab Januar 2026 genauso – für die Zeit davor nach heutigem Stand aber nichts. Ein weiterer Punkt betrifft Claudia direkt: Weil sie im Wechselschichtdienst eingesetzt ist, bliebe es für sie nach dem Entwurf auch ab März 2027 bei 40 Wochenstunden.
Wer erfasst ist – und wer nicht
- Beamtinnen und Beamte im Vollzug: Das Kieler Gesetz gilt, der Potsdamer Entwurf soll gelten für alle Beamtinnen und Beamten des Landes – egal ob du im allgemeinen Vollzugsdienst, in der Verwaltung einer Anstalt oder im gehobenen Dienst arbeitest.
- Anwärterinnen und Anwärter: In Schleswig-Holstein gibt es für 2025 nichts nachträglich; die Anwärtergrundbeträge wachsen in drei Schritten: plus 60 Euro mit Wirkung vom 1. April 2026, weitere 60 Euro ab März 2027 und noch einmal 30 Euro ab Januar 2028. In Brandenburg sollen die Anwärterbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 60 Euro steigen. Mehr dazu: Ausbildungsvergütung im Vollzug (Anwärterbezüge).
- Pensionärinnen, Pensionäre und Hinterbliebene: In Schleswig-Holstein gelten alle Anpassungen auch für die Versorgung. In Brandenburg sollen die neuen Tabellen ebenso für alle gelten, die schon im Ruhestand sind, und für Hinterbliebene. Hintergrund zur Versorgung im Vollzug: Pension im Vollzug.
- Tarifbeschäftigte: Wer im Vollzug angestellt und nicht verbeamtet ist, fällt nicht unter diese Gesetze. Erfasst sind nach dem Geltungsbereich nur Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Für Angestellte gilt der Tarifabschluss der Länder vom 14. Februar 2026: 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro ab 1. April 2026, dann 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028.
Was du jetzt tun kannst
- Abrechnung prüfen: in Schleswig-Holstein die November-, in Brandenburg die Dezemberabrechnung. Stimmen Zeitraum, Stufe und Teilzeitanteil?
- Keine Einzelanfragen in Brandenburg: Die ZBB bittet ausdrücklich darum. Informationen kommen über die Dienststelle, die deine Personalakte führt.
- Altansprüche klären: Wer in Brandenburg Widerspruch eingelegt oder geklagt hat, hält die Unterlagen bereit. Wer in Schleswig-Holstein mehr als die gesetzliche Erhöhung verlangen will, klärt Form und Zeitpunkt rechtzeitig mit Personalrat oder Gewerkschaft – siehe Gewerkschaft BSBD & Personalrat.
- Vergleichen: Wie die Besoldung im Vollzug in anderen Ländern aussieht, zeigt Justizvollzug Besoldung je Bundesland im Vergleich.
Häufige Fragen
Muss ich in Schleswig-Holstein einen Antrag stellen?
Nein. Die Erhöhung und die Nachzahlung für 2025 und 2026 rechnet das Land automatisch zurück. Ausgezahlt werden soll mit den November-Bezügen 2026.
Ist die Erhöhung in Brandenburg schon sicher?
Nein. Bisher gibt es nur den Gesetzentwurf; zweite Lesung und Verkündung stehen aus. Auch die Auszahlung im Dezember plant die ZBB nur unter diesem Vorbehalt.
Bekomme ich in Brandenburg Geld für die Jahre vor 2026?
Nach den Plänen der Landesregierung nur dann, wenn du gegen die Höhe deiner Besoldung Widerspruch eingelegt oder geklagt hast. Dafür ist ein eigenes Korrekturgesetz mit einem Verfahren ab 2027 vorgesehen.
Gilt das auch für Angestellte im Vollzug?
Nein. Für Tarifbeschäftigte gilt der Tarifabschluss der Länder vom 14. Februar 2026, nicht das Besoldungsrecht.