
Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen 2026
Du willst Justizvollzugsbeamter in Nordrhein-Westfalen werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Nordrhein-Westfalen 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.
Einstellung & Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen
Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Nordrhein-Westfalen ein Einstellungsalter von 18–40. Beim Schulabschluss wird Fachoberschulreife oder HSA + abgeschlossene Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.
Auswahlverfahren & Sporttest
Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: k. A. (Eignungsprüfung). Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.
Ausbildung im Vollzug (Nordrhein-Westfalen)
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die Justizvollzugsschule NRW (Wuppertal/Hamm). Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
Besoldung & Vollzugszulage in Nordrhein-Westfalen
In der Ausbildung erhältst du ca. 2.820 € brutto. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (ca. 3.215 €) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (lt. LBesG NRW (allg. Stellenzulage bis 133,75 €)); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.
Bewerbung in Nordrhein-Westfalen
Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (justiz-karriere.nrw). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.
Häufige Fragen — Justizvollzug Nordrhein-Westfalen
Wie alt darf man für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen sein?
Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Nordrhein-Westfalens liegt bei: 18–40. Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.
Welcher Schulabschluss wird in Nordrhein-Westfalen verlangt?
Vorausgesetzt wird: Fachoberschulreife oder HSA + abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.
Was verdient man im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen?
Während der Ausbildung gibt es ca. 2.820 € brutto. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (lt. LBesG NRW (allg. Stellenzulage bis 133,75 €)). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.
Stand: Juni 2026. Quelle: offizielles Justizportal Nordrhein-Westfalens (justiz-karriere.nrw). Angaben mit „k. A.“ liegen öffentlich nicht eindeutig vor — bitte im Zweifel beim Landesportal gegenprüfen.