
Justizvollzug in Rheinland-Pfalz 2026
Du willst Justizvollzugsbeamter in Rheinland-Pfalz werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Rheinland-Pfalz 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.
Einstellung & Voraussetzungen in Rheinland-Pfalz
Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Rheinland-Pfalz ein Einstellungsalter von 18 bis unter 40. Beim Schulabschluss wird qualifizierter Sekundarabschluss I oder Berufsreife + Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.
Auswahlverfahren & Sporttest
Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: Ja (sportmotorischer Leistungstest). Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.
Ausbildung im Vollzug (Rheinland-Pfalz)
Die Ausbildung dauert 18 Monate (14 Mon. Praxis + Theorie) und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz, Wittlich. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
Besoldung & Vollzugszulage in Rheinland-Pfalz
In der Ausbildung erhältst du 1.571,65 € Grundbetrag + kein Sonderzuschlag genannt. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (3.172,52 € in Stufe 2, Tabellenstand 1. April 2026) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (135 € ab Beginn / 180 € nach 3 Jahren); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.
Bewerbung in Rheinland-Pfalz
Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (add.rlp.de). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.
Besoldung in Rheinland-Pfalz in Zahlen (Stand September 2026)
Nach der Laufbahnprüfung wirst du in Rheinland-Pfalz im Eingangsamt A 7 (Obersekretär/in) eingestuft. Das Grundgehalt beträgt in der Eingangsstufe 2 3.172,52 € und steigt bis zur Endstufe 10 auf 3.842,90 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026, verkündet im GVBl. Nr. 29 vom 24. September 2026). Während des Vorbereitungsdienstes bekommst du den Anwärtergrundbetrag von 1.571,65 € (Einstiegsamt A 5 bis A 8, gültig ab 1. April 2026). Die Justizvollzugszulage beträgt 135 € ab Beginn / 180 € nach 3 Jahren (§ 47 LBesG RP + Anlage 1 Vorbem. Nr. 8; ruhegehaltfähig: nein).
Rechtsstand: Die Tabelle gilt seit 1. April 2026 (Landesgesetz vom 22. September 2026, GVBl. Nr. 29 vom 24. September 2026; +3,3 %). Im selben Gesetz bereits beschlossen: +2,0 % ab 1. März 2027 (A 7 Stufe 2 dann 3.235,97 €) und +1,0 % ab 1. Januar 2028. Die Tabellen des Landesamts für Finanzen zeigten am 24. September 2026 noch den Stand 2025.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- GVBl. Rheinland-Pfalz 2026 Nr. 29 vom 24. September 2026: Anpassungsgesetz 2026/2027/2028 mit Anlage 6 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) und Anlage 9 (Anwärtergrundbetrag)
- LBesG Rheinland-Pfalz, Anlage 1 Vorbemerkungen Nr. 8 (Zulage bei Justizvollzugseinrichtungen)
- Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz: Allgemeiner Vollzugsdienst (2. Einstiegsamt)
- Alle 16 Länder im Vergleich: Vergleichstabelle
Häufige Fragen — Justizvollzug Rheinland-Pfalz
Wie alt darf man für den Justizvollzug in Rheinland-Pfalz sein?
Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Rheinland-Pfalzs liegt bei: 18 bis unter 40. Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.
Welcher Schulabschluss wird in Rheinland-Pfalz verlangt?
Vorausgesetzt wird: qualifizierter Sekundarabschluss I oder Berufsreife + Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.
Was verdient man im Justizvollzug in Rheinland-Pfalz?
Während der Ausbildung gibt es 1.571,65 € Grundbetrag + kein Sonderzuschlag genannt. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (135 € ab Beginn / 180 € nach 3 Jahren). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.
Stand: September 2026 — Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026, Bewerbungsvoraussetzungen laut mjv.rlp.de, geprüft am 24. September 2026. Quellen: siehe Rechtsgrundlagen oben.