Unabhängig · werbefrei
Justizvollzug in Sachsen — Ausbildung und Beruf
Bundesland · Stand September 2026

Justizvollzug in Sachsen 2026

Andreas Rothermund
4 Min Lesezeit

Du willst Justizvollzugsbeamter in Sachsen werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Sachsen 2026: von den Voraussetzungen über das Auswahlverfahren bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.

Einstellung & Voraussetzungen in Sachsen

Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Sachsen ein Einstellungsalter von 18–39. Beim Schulabschluss wird Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + förderliche Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die im Auswahlverfahren und in einer ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung geprüft wird.

Auswahlverfahren & Sporttest

In Sachsen hat das Auswahlverfahren vier Schritte: einen zentralen Auswahltest im Ausbildungszentrum Bobritzsch (logisches Denken, Konzentration, Allgemeinwissen), ein Online-Interview, ein Auswahlgespräch mit Rollenspiel in einer Justizvollzugsanstalt und zum Schluss die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung. Einen eigenen Sporttest nennt das Land nicht (Sporttest: Nein). Wer alle Teile besteht, kann zur Ausbildung zugelassen werden.

Ausbildung im Vollzug (Sachsen)

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist das Ausbildungszentrum Bobritzsch. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Besoldung & Vollzugszulage in Sachsen

In der Ausbildung erhältst du 1.588,41 € Grundbetrag + 50 %, mit förderlicher Berufsausbildung 70 %. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (2.953,25 € in Stufe 1, Tabellenstand 1. April 2026) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (75 € nach 1 Jahr / 150 € nach 2 Jahren (Sicherheitszulage)); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.

Bewerbung in Sachsen

Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (justiz.sachsen.de). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.

Besonderheiten in Sachsen

Den schriftlichen Auswahltest legen in Sachsen alle Bewerberinnen und Bewerber zentral im Ausbildungszentrum Bobritzsch ab; das Auswahlgespräch folgt danach in einer Justizvollzugsanstalt.

Besoldung in Sachsen in Zahlen (Stand September 2026)

Nach der Laufbahnprüfung wirst du in Sachsen im Eingangsamt A 7 (Obersekretär/in) eingestuft. Das Grundgehalt beträgt in der Eingangsstufe 1 2.953,25 € und steigt bis zur Endstufe 10 auf 3.774,48 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026). Während des Vorbereitungsdienstes bekommst du den Anwärtergrundbetrag von 1.588,41 € (A 6 bis A 8, gültig ab 1. April 2026); dazu kommt ein Anwärtersonderzuschlag von 50 %, mit förderlicher Berufsausbildung 70 % (VwV Anwärtersonderzuschlag Justiz). Die Justizvollzugszulage beträgt 75 € nach 1 Jahr / 150 € nach 2 Jahren (Sicherheitszulage) (§ 48 SächsBesG + Anlage 7; ruhegehaltfähig: ja, nach 10 Jahren (§ 43 Abs. 2)).

Ausblick: Verkündet und bereits beschlossen: +2,0 % ab 1. März 2027 (A 7 Stufe 1 dann 3.012,32 €) und eine weitere Stufe ab 1. Januar 2028.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Häufige Fragen — Justizvollzug Sachsen

Wie alt darf man für den Justizvollzug in Sachsen sein?

Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Sachsens liegt bei: 18–39. Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.

Welcher Schulabschluss wird in Sachsen verlangt?

Vorausgesetzt wird: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + förderliche Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.

Was verdient man im Justizvollzug in Sachsen?

Während der Ausbildung gibt es 1.588,41 € Grundbetrag + 50 %, mit förderlicher Berufsausbildung 70 %. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (75 € nach 1 Jahr / 150 € nach 2 Jahren (Sicherheitszulage)). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.

Stand: September 2026 — Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026, Bewerbungsvoraussetzungen laut justiz.sachsen.de, geprüft am 24. September 2026. Quellen: siehe Rechtsgrundlagen oben.

Nach oben scrollen