
Ausbildungsvergütung im Vollzug (Anwärterbezüge)
Du überlegst, in den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu gehen, und fragst dich: „Was bekomme ich eigentlich schon während der Ausbildung aufs Konto?“ Gute Frage – und die Antwort ist erfreulicher, als viele denken. Denn als Anwärter im Justizvollzug bist du kein klassischer Azubi mit Ausbildungsvergütung, sondern Beamter auf Widerruf. Das heißt: Du bekommst Anwärterbezüge, und die laufen nach ganz eigenen Regeln. Wir schauen uns an, was da grob zusammenkommt, warum netto vergleichsweise viel übrig bleibt – und worauf du achten solltest.
Justizvollzug Ausbildung Gehalt: Anwärterbezüge statt Azubi-Lohn
Der wichtigste Punkt gleich vorweg: Wenn du den Vorbereitungsdienst für den AVD startest, wirst du in der Regel zum Beamten auf Widerruf ernannt. Du durchläufst den sogenannten Laufbahnlehrgang – eine Mischung aus theoretischer Ausbildung an einer Justizvollzugsschule und praktischen Phasen in der Anstalt. Während dieser Zeit bekommst du keine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag, sondern Anwärterbezüge nach dem Besoldungsrecht deines Bundeslandes.
Der Kern dieser Bezüge ist der Anwärtergrundbetrag. Er orientiert sich an der Laufbahngruppe, in die du später übernommen wirst – beim AVD ist das typischerweise das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (früher „mittlerer Dienst“), Einstieg meist in Besoldungsgruppe A7. Der Anwärtergrundbetrag ist ein fester monatlicher Betrag, der bewusst niedriger liegt als das spätere Endgehalt – schließlich wirst du noch ausgebildet.
Und jetzt kommt das große Aber: Justizvollzug ist Ländersache. Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Landesbesoldungsgesetz (LBesG) und damit eigene Anwärterbeträge. Die Unterschiede zwischen den Ländern können spürbar sein. Verlass dich deshalb nie auf eine einzige Zahl aus dem Internet, sondern prüfe immer das offizielle Justizportal bzw. die Besoldungstabelle deines Bundeslandes.
Grobe Orientierung: Wie hoch sind die Anwärterbezüge im Justizvollzug?
Damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst – und nur als grobe Orientierung: Der monatliche Anwärtergrundbetrag für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 bewegt sich in vielen Ländern grob im Bereich von etwa 1.300 bis 1.500 Euro brutto als Grundbetrag. Dazu können je nach Land und persönlicher Situation noch Zuschläge kommen, die den Auszahlungsbetrag deutlich anheben.
Die folgende Tabelle ist ausdrücklich kein verbindlicher Wert, sondern soll dir nur die Bausteine zeigen, aus denen sich deine Bezüge zusammensetzen:
| Baustein | Was es ist | Größenordnung (grob, je Land verschieden) |
|---|---|---|
| Anwärtergrundbetrag | Fester Sockelbetrag während der Ausbildung | ca. 1.300–1.500 € brutto |
| Anwärtersonderzuschlag | Optionaler Zuschlag bei Bedarf an Nachwuchs (nicht überall) | oft prozentualer Aufschlag, sehr variabel |
| Familienzuschlag | Bei Verheirateten / mit Kindern | je nach Familienstand variabel |
Stand 2026, ohne Gewähr – bitte das offizielle Landesportal bzw. die aktuelle Besoldungstabelle deines Bundeslandes prüfen. Die genannten Spannen sind eine grobe Orientierung und keine Zusage.
Der Anwärtersonderzuschlag – das mögliche Plus
Einige Länder zahlen einen Anwärtersonderzuschlag, wenn in bestimmten Laufbahnen Personal gesucht wird – und der Justizvollzug ist vielerorts genau so ein Bereich. Dieser Zuschlag kann den Grundbetrag merklich erhöhen, ist aber an Bedingungen geknüpft: Häufig musst du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen und danach eine gewisse Zeit im Dienst bleiben, sonst kann eine Rückzahlung fällig werden. Ob, in welcher Höhe und unter welchen Auflagen es ihn gibt, entscheidet dein Bundesland – das ist nicht überall gleich.
Familienzuschlag – wenn du nicht allein bist
Bist du verheiratet oder hast Kinder, kommt in der Regel der Familienzuschlag obendrauf. Auch er ist Bestandteil der Besoldung und damit landesabhängig geregelt. Für eine Familie kann das einen echten Unterschied machen.
Warum netto erstaunlich viel übrig bleibt
Jetzt der Teil, der viele überrascht: Vom Brutto bleibt bei Beamtenanwärtern verhältnismäßig viel netto übrig. Der Grund liegt im Beamtenstatus. Als Beamter auf Widerruf zahlst du keine klassischen Sozialabgaben – also keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung im üblichen Sinne. Diese Posten, die bei Angestellten einen großen Teil vom Brutto wegnehmen, entfallen bei dir.
Das heißt aber nicht, dass „brutto gleich netto“ ist. Zwei Dinge musst du im Kopf behalten:
- Lohnsteuer fällt natürlich an – je nach Höhe der Bezüge und deiner Steuerklasse.
- Krankenversicherung: Beamte sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Du bekommst Beihilfe vom Dienstherrn, also einen Zuschuss zu Krankheitskosten. Den Rest deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab – und deren Beitrag zahlst du selbst aus deinen Bezügen.
Unterm Strich bleibt trotzdem oft ein größerer Anteil deines Brutto übrig als bei einem vergleichbaren Azubi-Brutto im Tarifsystem. Das macht den Vorbereitungsdienst finanziell attraktiver, als die nackte Grundbetrags-Zahl zunächst vermuten lässt.
Kurz gesagt: weniger Abzüge durch fehlende Sozialabgaben – aber dafür kümmerst du dich selbst um deine Krankenversicherung über Beihilfe plus PKV.
Praxisbeispiel: So fühlt sich der erste Gehaltszettel an
Stell dir vor, du bist frisch im Laufbahnlehrgang. Auf deinem Bescheid steht ein Anwärtergrundbetrag im vierstelligen Bereich. Weil dein Bundesland Nachwuchs für den Vollzug sucht, kommt ein Anwärtersonderzuschlag dazu – dein Bruttobetrag steigt also über den reinen Grundbetrag hinaus. Abgezogen wird vor allem die Lohnsteuer; klassische Sozialabgaben fehlen.
Was du aktiv selbst einplanen musst, ist der monatliche Beitrag für deine private Krankenversicherung. Anwärter bekommen bei der PKV oft günstige Einsteigertarife, trotzdem ist es ein fester Posten, den du vom Netto wieder abziehen musst. Wenn du das von Anfang an einkalkulierst, gibt es am Monatsende keine böse Überraschung. Genau hier lohnt es sich, früh eine Erstinformation zur Absicherung als Beamtenanwärter einzuholen und sich ein unverbindliches Angebot anfordern zu lassen, statt das Thema vor sich herzuschieben.
Und nach der Ausbildung? Der Sprung auf A7
Die Anwärterbezüge sind bewusst ein Übergangsmodell. Sobald du den Laufbahnlehrgang bestanden hast und in den Dienst übernommen wirst, wechselst du vom Anwärtergrundbetrag in die reguläre Besoldung – beim AVD typischerweise Einstieg in Besoldungsgruppe A7. Damit steigt dein Grundgehalt deutlich an, und mit zunehmender Erfahrung kletterst du innerhalb der Besoldungsstufen weiter nach oben. Dazu kommen im Vollzug häufig noch Zulagen (etwa für Schicht-, Nacht- oder Wechseldienst), die ebenfalls landesabhängig geregelt sind.
Merke dir die Logik: Anwärterbezüge = während der Ausbildung, bewusst niedriger. A7 und höher = nach erfolgreicher Übernahme, das eigentliche Gehalt deiner Laufbahn.
FAQ – Häufige Fragen zu den Anwärterbezügen im Justizvollzug
Bekomme ich als Justizvollzugsanwärter eine Ausbildungsvergütung?
Nein, nicht im klassischen Sinne. Du bist Beamter auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge (Anwärtergrundbetrag plus mögliche Zuschläge) nach dem Besoldungsrecht deines Landes – keinen tariflichen Azubi-Lohn.
Wie viel verdient man als Anwärter im AVD?
Das hängt stark vom Bundesland ab. Als grobe Orientierung liegt der Anwärtergrundbetrag oft im Bereich von rund 1.300 bis 1.500 Euro brutto, plus eventuelle Zuschläge. Verbindliche Zahlen findest du nur in der aktuellen Besoldungstabelle deines Landes – Stand 2026, ohne Gewähr.
Warum bleibt netto so viel übrig?
Weil als Beamtenanwärter die klassischen Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) entfallen. Du zahlst aber Lohnsteuer und finanzierst deine Krankenversicherung selbst über Beihilfe plus private Krankenversicherung (PKV).
Gibt es überall einen Anwärtersonderzuschlag?
Nein. Ob ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt wird, wie hoch er ausfällt und an welche Bedingungen (z. B. Verbleib im Dienst) er geknüpft ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. Prüfe das offizielle Justizportal deines Landes.
Was verdiene ich nach der Ausbildung?
Nach erfolgreicher Übernahme steigst du in die reguläre Besoldung ein, beim AVD typischerweise Besoldungsgruppe A7, mit weiterem Aufstieg über die Erfahrungsstufen und möglichen Vollzugszulagen – auch das ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Besoldungsberatung dar. Alle genannten Werte sind grobe Orientierungen, Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind allein die offiziellen Regelungen und Besoldungstabellen deines Bundeslandes.