Unabhängig · werbefrei · quellengeprüft
Die Vollzugszulage: Höhe, Voraussetzungen, Land für Land
Besoldung · 16. Juni 2026

Die Vollzugszulage: Höhe, Voraussetzungen, Land für Land

Andreas Rothermund
8 Min Lesezeit

Du hast vom allgemeinen Vollzugsdienst gehört, dich vielleicht schon beworben — und immer wieder taucht ein Wort auf: die Vollzugszulage. Klingt erstmal nach Beamtendeutsch, ist aber bares Geld auf deinem Konto. Sie ist einer der Gründe, warum sich der Dienst hinter Gittern finanziell vom normalen Verwaltungsjob unterscheidet. In diesem Artikel erfährst du, was die Vollzugszulage genau ist, wer sie bekommt, warum sie von Bundesland zu Bundesland anders aussieht und was am Ende wirklich netto übrig bleibt.

Was ist die Vollzugszulage überhaupt?

Die Vollzugszulage ist eine sogenannte Erschwerniszulage. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass der Dienst im Justizvollzug besondere Belastungen mit sich bringt — Schichtdienst, der ständige Umgang mit Gefangenen, Sicherheitsrisiken, psychische Anspannung. Kurz: Es ist eben kein Schreibtischjob von neun bis fünf. Für diese besonderen Erschwernisse gibt es einen monatlichen Aufschlag aufs Grundgehalt.

Wichtig zum Verständnis: Die Vollzugszulage ist nicht Teil deiner Grundbesoldung. Sie kommt obendrauf. Du startest also mit dem Grundgehalt deiner Besoldungsgruppe (im AVD typischerweise im mittleren Dienst), und die Vollzugszulage erhöht das Ganze Monat für Monat. Auf dem Stationsflur, wo es laut wird, wo Konflikte entstehen und wo du auch mal nachts Dienst schiebst — genau dafür ist sie gedacht.

Wer bekommt die Vollzugszulage?

Grundsätzlich richtet sich die Vollzugszulage an Beamtinnen und Beamte, die tatsächlich im Vollzugsdienst tätig sind — also im direkten Kontakt mit den Gefangenen arbeiten. Das ist klassischerweise der allgemeine Vollzugsdienst (AVD): die Kolleginnen und Kollegen auf den Stationen, im Pfortendienst mit Sicherheitsaufgaben, in der Aufsicht.

Ein praktisches Beispiel: Bist du als AVD-Beamtin auf einer Hafthausstation eingeteilt, schließt morgens auf, begleitest Gefangene zum Hofgang und sorgst für Sicherheit und Ordnung — dann gehörst du zum klassischen Empfängerkreis. Wer dagegen rein verwaltend in der Geschäftsstelle sitzt, ohne Vollzugsdienst im engeren Sinne, fällt je nach Landesregelung unter Umständen nicht oder nur anteilig darunter.

Auch Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst sind ein eigener Fall: Hier hängt es vom Bundesland und vom Stand der Ausbildung ab, ob und in welcher Höhe die Zulage schon gezahlt wird. Das solltest du im Zweifel direkt bei deiner Ausbildungsanstalt erfragen.

Warum ist die Höhe je Bundesland unterschiedlich?

Jetzt kommt der entscheidende Punkt, den viele unterschätzen: Justizvollzug ist Ländersache. Seit der Föderalismusreform regelt jedes Bundesland seine Besoldung selbst. Das betrifft nicht nur das Grundgehalt, sondern eben auch die Zulagen. Es gibt also keine bundeseinheitliche Vollzugszulage — sondern 16 mögliche Regelungen.

Konkret heißt das: In welchem Gesetz die Zulage steht, wie hoch sie ausfällt und unter welchen Bedingungen du sie bekommst, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz (LBesG) beziehungsweise der dazugehörigen Erschwerniszulagenverordnung deines Landes. Zwei Beamte mit identischer Aufgabe können in zwei verschiedenen Ländern unterschiedlich viel Vollzugszulage bekommen — das ist kein Fehler, sondern System.

Deshalb gilt für jede Zahl in diesem Artikel: Sie ist eine grobe Orientierung. Den verbindlichen Wert für dein Land findest du nur im offiziellen Justizportal beziehungsweise im LBesG deines Bundeslandes. Wir verweisen für konkrete Beträge bewusst auf die einzelnen Länderseiten.

Ruhegehaltfähig — oder nicht?

Ein oft übersehenes Detail mit echtem finanziellem Gewicht: In manchen Ländern ist die Vollzugszulage (ganz oder teilweise) ruhegehaltfähig, in anderen nicht. Ruhegehaltfähig bedeutet, dass die Zulage später in die Berechnung deiner Pension einfließt — sie wirkt sich dann nicht nur heute, sondern auch im Ruhestand aus. Wo das nicht der Fall ist, profitierst du nur während der aktiven Dienstzeit davon. Auch hier entscheidet allein das Landesrecht, und auch hier lohnt der Blick ins LBesG deines Landes.

Grobe Orientierung zur Höhe

Damit du überhaupt ein Gefühl für die Größenordnung bekommst, hier eine ganz grobe Einordnung. Bitte lies sie genau so, wie sie gemeint ist — als Orientierung, nicht als verbindlichen Wert.

Aspekt Grobe Orientierung (Stand 2026, ohne Gewähr)
Monatlicher Betrag Größenordnung niedriger bis mittlerer dreistelliger Bereich — je Bundesland sehr unterschiedlich
Rechtsgrundlage Landesbesoldungsgesetz / Erschwerniszulagenverordnung des jeweiligen Landes
Empfängerkreis Beamte im tatsächlichen Vollzugsdienst (AVD)
Ruhegehaltfähig? Je nach Land ganz, teilweise oder gar nicht

Wichtiger Hinweis: Die Werte in dieser Tabelle sind eine grobe Orientierung und kein verbindlicher Wert. Die tatsächliche Höhe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teils deutlich. Maßgeblich ist immer das aktuelle Landesbesoldungsgesetz deines Bundeslandes — prüfe den konkreten Betrag bitte auf dem offiziellen Justizportal deines Landes. Dies ist eine Information, keine Rechtsberatung.

Wie wirkt sich die Vollzugszulage aufs Netto aus?

Eine berechtigte Frage, denn entscheidend ist ja, was unten ankommt. Die Vollzugszulage ist ein Gehaltsbestandteil und damit grundsätzlich steuerpflichtig — anders als manche steuerfreien Zuschläge. Das heißt: Von der Bruttozulage geht ein Teil über die Lohnsteuer wieder ab, und was netto übrig bleibt, hängt von deinen persönlichen Faktoren ab — Steuerklasse, Familienstand, Kirchensteuer und so weiter.

Als Beamtin oder Beamter zahlst du allerdings keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, was die Abzüge insgesamt überschaubarer hält als bei Angestellten. Unterm Strich landet von der Vollzugszulage ein spürbarer, aber eben nicht der volle Bruttobetrag auf deinem Konto. Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich seriös nicht nennen — dafür sind die individuellen Faktoren zu verschieden.

Voraussetzungen — woran es hängt

Ob du die Vollzugszulage bekommst, hängt im Kern an einer Sache: dass du tatsächlich im Vollzugsdienst eingesetzt bist. Daraus ergeben sich ein paar typische Voraussetzungen, die in den Landesregelungen immer wieder auftauchen:

  • Tatsächliche Verwendung im Vollzug: Maßgeblich ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht nur der Dienstposten auf dem Papier.
  • Status als Beamtin/Beamter im AVD: Die Zulage zielt auf den allgemeinen Vollzugsdienst; für Anwärter gelten gesonderte Regeln.
  • Aktive Ausübung: Bei längerer Abwesenheit oder Umsetzung in eine reine Verwaltungstätigkeit kann der Anspruch je nach Landesrecht entfallen oder ruhen.

Die genauen Bedingungen — etwa wie mit Teilzeit, Abordnung oder längerer Krankheit umgegangen wird — stehen wieder im Landesrecht. Im Zweifel hilft dir die Personalstelle deiner Anstalt verbindlich weiter.

Zusammenspiel mit anderen Zulagen

Die Vollzugszulage steht selten allein. Gerade im Schichtbetrieb einer JVA kommen oft weitere Posten hinzu — und genau dieses Zusammenspiel macht die Bezahlung im Vollzug attraktiver, als es das reine Grundgehalt vermuten lässt.

Typische Begleiter sind Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten (nachts, am Wochenende, an Feiertagen). Ein Beispiel aus dem Alltag: Schiebst du regelmäßig Wechselschicht — also mal Früh, mal Spät, mal Nacht in stetigem Wechsel — kann zur Vollzugszulage eine Wechselschichtzulage hinzukommen. Beide haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Voraussetzungen; die eine ersetzt die andere nicht.

Wichtig: Auch hier regelt jedes Bundesland eigenständig, welche Zulagen kombinierbar sind und in welcher Höhe. Manche Zuschläge für Nacht- und Feiertagsdienst sind sogar steuerlich anders behandelt als die Vollzugszulage selbst. Für ein realistisches Bild deiner Gesamtbezüge solltest du diese Bausteine zusammen betrachten — und die konkreten Werte auf der Länderseite deines Bundeslandes nachschlagen.

FAQ zur Vollzugszulage

Ist die Vollzugszulage in jedem Bundesland gleich hoch?

Nein. Justizvollzug ist Ländersache, jedes Bundesland regelt die Höhe und die Bedingungen über sein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Die Beträge unterscheiden sich teils deutlich. Den für dich gültigen Wert findest du auf dem offiziellen Justizportal deines Landes.

Bekomme ich die Vollzugszulage schon als Anwärter?

Das hängt vom Bundesland und vom Stand deiner Ausbildung ab. In manchen Ländern wird sie bereits anteilig oder ab einem bestimmten Ausbildungsabschnitt gezahlt, in anderen nicht. Frag am besten direkt bei deiner Ausbildungsanstalt nach.

Fließt die Vollzugszulage in meine Pension ein?

Das ist landesabhängig. In einigen Ländern ist die Zulage ganz oder teilweise ruhegehaltfähig, in anderen gar nicht. Maßgeblich ist das Landesbesoldungsgesetz deines Bundeslandes.

Kann ich Vollzugszulage und Schichtzulage gleichzeitig bekommen?

Häufig ja, denn beide haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Zwecke. Ob und in welcher Höhe sie kombinierbar sind, legt aber wieder dein Bundesland fest. Schau für die konkreten Werte auf die Länderseite.

Wie viel bleibt von der Vollzugszulage netto übrig?

Die Zulage ist grundsätzlich steuerpflichtig, deshalb landet nicht der volle Bruttobetrag auf deinem Konto. Wie viel genau übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse und deinen persönlichen Verhältnissen ab — eine pauschale Zahl lässt sich seriös nicht nennen.

Stand 2026, ohne Gewähr. Alle genannten Größenordnungen sind eine grobe Orientierung und ersetzen nicht den Blick ins Landesbesoldungsgesetz oder das offizielle Justizportal deines Bundeslandes. Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Nach oben scrollen