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Erschwernis-/Nacht-/Feiertagszuschläge
Besoldung · 16. Juni 2026

Erschwernis-/Nacht-/Feiertagszuschläge

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Du machst Nachtdienst, stehst an Heiligabend auf Station, während andere unterm Baum sitzen, und schiebst Wochenenddienste, als gäbe es kein Privatleben? Im Justizvollzug gehört genau das zum Job — und der Gesetzgeber weiß das. Für Dienst zu ungünstigen Zeiten und für besonders belastende Tätigkeiten gibt es Zuschläge und Zulagen, die dein Grundgehalt aufstocken. Hier erfährst du, welche das sind, wie sie grob funktionieren und warum dein Kollege im Nachbarland am Monatsende vielleicht etwas anderes auf dem Konto hat als du.

Wichtig vorab: Justizvollzug ist Ländersache. Die konkreten Beträge, Stundensätze und Pauschalen regeln die Landesbesoldungsgesetze (LBesG) bzw. für Bundesbedienstete das Bundesbesoldungsgesetz. Alle Zahlen hier sind grobe Orientierung, Stand 2026, ohne Gewähr — die verbindlichen Werte stehen im offiziellen Justiz- bzw. Besoldungsportal deines Landes. Das hier ist Information, keine Rechtsberatung.

Erschwerniszulage im Vollzug: Was steckt dahinter?

Die Erschwerniszulage im Vollzug ist eine Vergütung für Tätigkeiten, die über das normale Maß hinaus belastend, gefährlich oder gesundheitlich beanspruchend sind. Sie ist nicht dasselbe wie deine allgemeine Vollzugszulage (dazu gleich mehr), sondern knüpft an konkrete Erschwernisse an — also an den Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit oder Dienstform dir mehr abverlangt als der „Normalfall“.

Geregelt sind solche Zulagen meist in einer Erschwerniszulagenverordnung (auf Bundesebene die EZulV, in den Ländern jeweils eigene Fassungen). Typische Anknüpfungspunkte im weiteren Umfeld des Vollzugs sind etwa Dienst zu ungewöhnlichen Zeiten (Nacht, Sonn- und Feiertag), besonders gefährliche oder belastende Einsätze sowie Tätigkeiten unter erschwerten Bedingungen. Wichtig ist die Grundlogik: Du bekommst sie nicht pauschal „weil du im Vollzug arbeitest“, sondern weil du eine konkrete erschwerende Leistung erbringst.

Weil jedes Land seine eigene Verordnung hat, unterscheiden sich nicht nur die Beträge, sondern teils auch, welche Tätigkeiten überhaupt als zulagenfähig gelten. Prüf das immer im Regelwerk deines Landes — pauschale Aussagen über „die“ Erschwerniszulage gibt es bundesweit schlicht nicht.

Dienst zu ungünstigen Zeiten: Nacht, Sonntag, Feiertag

Das ist der Klassiker, der die meisten im Vollzug betrifft. Wer nachts Station hält oder an Sonn- und Feiertagen Dienst schiebt, bekommt dafür in aller Regel Zuschläge — denn diese Zeiten greifen besonders ins Privatleben und in den Biorhythmus ein.

  • Nachtdienst: Für Stunden in einem definierten Nachtzeitraum (häufig grob zwischen 20/21 Uhr und 6 Uhr — exakte Grenzen je Land) gibt es einen Zuschlag, meist als fester Betrag pro Stunde.
  • Sonntagsdienst: Ein Zuschlag für Dienst an Sonntagen, oft ebenfalls als Stundensatz.
  • Feiertagsdienst: Höher angesetzt als der Sonntagszuschlag, teils mit nochmaliger Sonderstellung an bestimmten Tagen (z. B. Weihnachten).

Die Zuschläge können je nach Landesregelung als Stundensätze oder als Pauschalen ausgestaltet sein. In manchen Fällen sind sie steuerfrei, in anderen nicht — auch das hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Verlass dich hier nicht auf Faustregeln aus dem Pausenraum, sondern auf die aktuelle Verordnung deines Landes.

So werden die Zuschläge grundsätzlich berechnet

Im Kern gibt es zwei Berechnungsmodelle, die sich auch kombinieren lassen:

  1. Stundenbezogen: Du bekommst einen festen Eurobetrag pro tatsächlich geleisteter Stunde im jeweiligen Zeitfenster (z. B. X Euro je Nachtstunde). Am Monatsende werden deine erschwernisrelevanten Stunden zusammengezählt und mal Satz gerechnet.
  2. Pauschal: Für bestimmte Tätigkeiten oder Dienstformen gibt es einen monatlichen Festbetrag — unabhängig davon, ob es im Einzelfall etwas mehr oder weniger Stunden waren.

Die Größenordnung der Stundensätze für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst bewegt sich quer durch Bund und Länder grob im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Stunde, wobei Feiertage typischerweise höher liegen als Sonntage und diese höher als reine Nachtstunden. Das ist bewusst nur eine grobe Hausnummer — die exakten Beträge variieren spürbar zwischen den Ländern und werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Verordnung deines Dienstherrn.

Abgrenzung: Erschwerniszulage vs. Vollzugs- und Schichtzulage

Hier wird’s gern verwechselt. Drei Dinge, die nebeneinander stehen können, aber unterschiedliche Gründe haben:

Zahlung Wofür? Charakter
Vollzugszulage Allgemein für den Dienst im Justizvollzug (Stellenzulage) Meist fester Monatsbetrag, an die Funktion gebunden
Schichtzulage / Wechselschichtzulage Für regelmäßigen Schicht- bzw. Wechselschichtdienst Monatlicher Betrag, abhängig vom Schichtmodell
Erschwerniszulage Für konkrete belastende/gefährliche Tätigkeiten oder Zeiten Tätigkeits-/zeitbezogen, oft stundenweise
Zeitzuschläge (Nacht/So/Feiertag) Für Dienst zu ungünstigen Zeiten Stundensatz oder Pauschale

Grobe Orientierung, kein verbindlicher Wert; Bezeichnungen und Systematik je Bundesland unterschiedlich.

Merke dir die Logik: Die Vollzugszulage bekommst du dafür, wo du arbeitest. Die Schichtzulage dafür, in welchem Rhythmus du arbeitest. Die Erschwerniszulage und die Zeitzuschläge dafür, was du konkret tust und wann. Diese Posten schließen sich nicht gegenseitig aus — viele Vollzugsbeamte haben mehrere davon gleichzeitig auf der Bezügemitteilung. Wie sie genau benannt und gegeneinander abgegrenzt werden, entscheidet aber dein Landesrecht.

Orientierungstabelle: Die Zuschlagsarten im Überblick

Zuschlagsart Typischer Auslöser Form
Nachtdienstzuschlag Stunden im definierten Nachtzeitraum Stundensatz
Sonntagszuschlag Dienst an Sonntagen Stundensatz
Feiertagszuschlag Dienst an gesetzlichen Feiertagen Stundensatz (höher als So)
Erschwerniszulage Besonders belastende/gefährliche Tätigkeit Stundensatz oder Pauschale
Schicht-/Wechselschichtzulage Regelmäßiger Schichtdienst Monatspauschale

Grobe Orientierung, Stand 2026, ohne Gewähr — Auslöser, Höhe und Steuerfreiheit je Bundesland bzw. Bund unterschiedlich. Offizielles Justiz-/Besoldungsportal deines Landes prüfen.

Was macht das fürs Monatsnetto aus?

Die spannende Frage: Lohnt sich der ganze Nacht- und Feiertagsstress am Konto? Die ehrliche Antwort: spürbar, aber kein Vermögen — und stark abhängig davon, wie viele ungünstige Stunden du tatsächlich leistest.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung (bewusst mit fiktiven, gerundeten Werten — kein verbindlicher Wert, dient nur dem Verständnis der Rechenlogik):

Nehmen wir an, ein Stundensatz für Nachtdienst liegt bei rund 3 Euro, für Sonntag bei etwa 4 Euro und für Feiertag bei etwa 6 Euro. Schiebst du in einem Monat z. B. 40 Nachtstunden, 16 Sonntagsstunden und 8 Feiertagsstunden, kämen über den Daumen rund 40×3 + 16×4 + 8×6 = 120 + 64 + 48 = 232 Euro an Zeitzuschlägen zusammen — zusätzlich zu Grundgehalt und etwaiger Vollzugs-/Schichtzulage.

Das zeigt die Hebelwirkung: Wer regelmäßig viele Nacht- und Feiertagsdienste übernimmt, kann sein Monatsnetto merklich aufbessern. Ob am Ende netto mehr oder weniger ankommt, hängt aber auch davon ab, welche Zuschläge in deinem Land steuerfrei sind und welche nicht — steuerfreie Zuschläge schlagen netto stärker durch. Die Zahlen oben sind frei gewählt und sollen nur die Rechnung erklären; deine echten Sätze stehen in der Bezügemitteilung und im Landesbesoldungsrecht.

FAQ

Bekomme ich Erschwerniszulage und Vollzugszulage gleichzeitig?

In der Regel ja — es sind unterschiedliche Posten mit unterschiedlichen Gründen. Die Vollzugszulage knüpft an die Funktion, die Erschwerniszulage an konkrete belastende Tätigkeiten. Wie sie sich im Detail kombinieren, regelt aber das Recht deines Landes.

Sind Nacht- und Feiertagszuschläge steuerfrei?

Das kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. Manche Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten sind ganz oder teilweise steuerfrei, andere nicht. Schau in deine Bezügemitteilung und ins Landesrecht — pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Warum verdient mein Kollege im Nachbarland mehr Zuschlag?

Weil Justizvollzug Ländersache ist. Jedes Bundesland (und der Bund) hat eigene Besoldungs- und Erschwerniszulagenregelungen mit eigenen Sätzen. Unterschiede zwischen den Ländern sind völlig normal.

Wo finde ich die genauen Beträge für mein Land?

Im Landesbesoldungsgesetz und in der Erschwerniszulagenverordnung deines Landes, meist abrufbar über das Justizministerium bzw. das Besoldungsportal. Deine Personalstelle kann dir die für dich geltenden Sätze ebenfalls nennen.

Lohnt sich Nachtdienst finanziell überhaupt?

Wer regelmäßig viele Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden leistet, sieht das durchaus auf dem Konto — pro Stunde sind es meist kleinere Beträge, in Summe über den Monat aber spürbar. Den Reichtum macht’s nicht, eine faire Anerkennung der Belastung aber schon.

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