Als Bedienstete oder Bediensteter im Justizvollzug sind Sie beihilfeberechtigt – den verbleibenden Anteil Ihrer Krankheitskosten sichern Sie selbst ab. Welcher Tarif zu Ihrem Bemessungssatz passt, hängt von Status, Familiensituation und Alter ab. Fordern Sie hier eine kostenlose Erstinformation an.
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