Unabhängig · werbefrei
Umgang mit psychisch kranken Gefangenen
Vollzugswissen ·

Umgang mit psychisch kranken Gefangenen

Warum psychische Erkrankungen im Vollzug häufig sind und wie du im Dienst angemessen damit umgehst.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Psychische Erkrankungen sind hinter Gittern deutlich häufiger als in der übrigen Bevölkerung. Als Vollzugsbeamtin oder Vollzugsbeamter begegnest du täglich Menschen in seelischen Ausnahmezuständen – und bist oft die Erste oder der Erste, dem eine Veränderung auffällt. Dieser Ratgeber erklärt, worauf es im Umgang ankommt, wo deine Aufgabe liegt und wo sie bewusst endet. Er richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber ebenso wie an Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst.

Warum seelische Belastungen im Vollzug so präsent sind

Haft trifft überproportional viele Menschen, die schon vor der Inhaftierung seelisch belastet waren: Suchterkrankungen, unbehandelte Traumata, kognitive Einschränkungen und lange Brüche in der eigenen Biografie sind im Vollzug alltäglich. Die Haftsituation selbst wirkt dabei wie ein Brennglas. Enge, Kontrollverlust, die Trennung von Angehörigen und die Ungewissheit über die eigene Zukunft verschärfen bestehende Probleme und lassen neue entstehen.

Für dich bedeutet das: Auffälliges Verhalten ist im Vollzug nicht die Ausnahme, sondern ein regelmäßiger Teil des Dienstes. Wer das von Anfang an einordnet, reagiert gelassener und professioneller – und nimmt Provokationen seltener persönlich.

Das Spektrum: womit du im Dienst zu tun hast

Die Bandbreite reicht von depressiven Verstimmungen über Angst- und Suchterkrankungen bis zu Persönlichkeitsstörungen und psychotischem Erleben. Nicht jede dieser Situationen ist auf den ersten Blick als Erkrankung erkennbar – manche zeigen sich als Rückzug, andere als Gereiztheit, Misstrauen oder scheinbar grundlose Regelverstöße.

  • Depression und Antriebslosigkeit: Rückzug, Vernachlässigung der Körperpflege, Teilnahmslosigkeit gegenüber dem Stationsalltag.
  • Sucht und Entzug: Unruhe, Reizbarkeit und körperliche Symptome, häufig schon in der Zugangsphase.
  • Angst- und Anpassungsstörungen: Schlafprobleme, Klagen über körperliche Beschwerden, Vermeidungsverhalten.
  • Psychotisches Erleben: Wahrnehmungen, die für den Betroffenen real sind, für dich aber nicht nachvollziehbar.

Deine Rolle – und wo sie endet

Deine Aufgabe ist nicht die Diagnose und nicht die Behandlung. Sie ist das Beobachten, Einordnen und Weitergeben. Du bist die Person, die jeden Tag präsent ist und deshalb bemerkt, wenn sich jemand verändert. Diese Nähe ist fachlich wertvoll – vorausgesetzt, du gibst deine Beobachtung an die zuständigen Stellen weiter: an den psychologischen Dienst, den Anstaltsarzt und deine Vorgesetzten.

Ebenso wichtig ist, die eigene Grenze zu kennen. Du bist kein Therapeut und musst es nicht sein. Der Versuch, selbst zu behandeln oder jemandem seine Erkrankung „auszureden“, überfordert dich und schadet im Zweifel dem Betroffenen. Professionell ist der wache Blick und die saubere Übergabe an die Fachdienste – nicht der Alleingang.

Deeskalation und Grundhaltung im Alltag

Im direkten Kontakt entscheidet oft weniger das Fachwissen als die Haltung. Menschen in seelischen Ausnahmezuständen reagieren besonders empfindlich auf Tonfall, Tempo und Berechenbarkeit. Was sich im Dienst bewährt hat:

  • Ruhig und in normaler Lautstärke sprechen, auch wenn das Gegenüber laut wird.
  • Ankündigen, was als Nächstes passiert – Unvorhersehbarkeit erzeugt Angst.
  • Regeln freundlich, aber konsequent vertreten; Willkür untergräbt Vertrauen.
  • Nicht diskutieren, wenn jemand nicht ansprechbar ist – stattdessen Zeit und Abstand geben.

Verbreitete Irrtümer

Rund um psychisch kranke Gefangene halten sich hartnäckige Fehlannahmen. Der erste: Wer ruhig wirkt, sei ungefährlich. Tatsächlich sagt äußere Ruhe wenig über die innere Lage aus – gerade nach einer Phase großer Anspannung kann sie trügen. Der zweite Irrtum: Auffälliges Verhalten sei immer Absicht oder Provokation. Vieles, was im Dienst wie Sturheit oder Frechheit aussieht, ist Ausdruck einer Erkrankung, die der Betroffene selbst nicht steuern kann. Und drittens die Annahme, man müsse als Beamter jede Situation allein lösen. Das Gegenteil ist richtig: Der frühe Griff zum Telefon – ein Anruf beim psychologischen Dienst, beim Arzt oder bei der Vorgesetzten – ist kein Eingeständnis von Überforderung, sondern genau der Weg, den die Abläufe vorsehen.

Wenn Medikamente eine Rolle spielen

Viele Gefangene sind medikamentös eingestellt, und die regelmäßige Einnahme ist häufig die Grundlage dafür, dass jemand stabil bleibt. Für dich heißt das nicht, dass du für die Vergabe verantwortlich wärst – das ist Sache des medizinischen Dienstes. Aber du bemerkst, wenn sich der Zustand verändert, wenn jemand die Einnahme verweigert oder wenn ein Verdacht auf Missbrauch oder Weitergabe besteht. Solche Beobachtungen gehören zeitnah gemeldet, ohne dass du selbst eine medizinische Bewertung vornimmst. Auch hier gilt: Deine Stärke ist der wache Blick, nicht die eigene Diagnose.

Abgrenzung: Regelvollzug und Maßregelvollzug

Ein häufiges Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen dem regulären Justizvollzug und dem Maßregelvollzug. Im Justizvollzug verbüßen Menschen eine Strafe; psychisch Kranke werden hier mitversorgt, doch die Anstalt ist kein Krankenhaus. Der Maßregelvollzug dagegen ist eine Unterbringung zur Behandlung – für Menschen, deren Tat mit einer Erkrankung oder Sucht zusammenhängt, und er liegt organisatorisch meist außerhalb des Justizvollzugs. Für dich ist die Grenze im Alltag klar: Behandlung ist Sache der medizinischen und psychologischen Dienste, deine Sache ist der sichere, respektvolle Rahmen.

Ein Beispiel aus dem Stationsalltag

Ein Gefangener, der bisher unauffällig war, zieht sich über Tage zurück, isst kaum noch und antwortet nur einsilbig. Kein einzelnes Ereignis ist dramatisch – aber die Summe der Veränderungen fällt dir auf. Du sprichst ihn ruhig an, ohne zu drängen, hältst deine Beobachtung im Übergabebuch fest und meldest sie dem psychologischen Dienst. Ob dahinter eine Depression, eine schlechte Nachricht von außen oder eine akute Gefährdung steht, entscheidest nicht du – aber deine Meldung sorgt dafür, dass jemand fachlich hinschaut. Genau das ist dein Beitrag, und er ist wichtiger, als viele Berufseinsteiger annehmen.

Weiterführend: Vertiefende Beiträge zu diesem Thema sind Mobiltelefone im Gefängnis: Ein unterschätztes Sicherheitsproblem.

Häufige Fragen

Muss ich eine psychologische Ausbildung haben, um im Vollzug zu arbeiten?

Nein. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen im Umgang mit psychisch belasteten Menschen und in der Deeskalation. Für Diagnose und Behandlung sind der psychologische und der medizinische Dienst zuständig.

Wie unterscheide ich, ob jemand nur schlecht gelaunt oder ernsthaft erkrankt ist?

Diese Grenze zu ziehen ist nicht deine Aufgabe. Achte auf deutliche Veränderungen im Verhalten und melde sie den Fachdiensten. Die fachliche Einschätzung triffst nicht du allein.

Was mache ich, wenn ein Gefangener akut verwirrt oder aggressiv ist?

Ruhe bewahren, Abstand halten, deeskalieren und nicht in eine Diskussion gehen. Informiere umgehend Vorgesetzte und Fachdienste und halte dich an die vorgesehenen Abläufe deiner Anstalt.

Worin unterscheidet sich der Maßregelvollzug vom normalen Justizvollzug?

Der Justizvollzug dient der Verbüßung einer Strafe, der Maßregelvollzug der Behandlung einer Erkrankung oder Sucht, die mit der Tat zusammenhängt. Beide sind organisatorisch getrennt.


Beihilfe deckt nur einen Teil

Die Beihilfe übernimmt je nach Dienstherr 50 bis 70 Prozent. Den Rest trägt eine private Krankenversicherung — kostenlose Erstinformation anfordern:

Erstinformation anfordern →

Nach oben scrollen