Unabhängig · werbefrei
Sucht und Therapie im Vollzug: Behandlung hinter Gittern
Vollzugswissen ·

Sucht und Therapie im Vollzug: Behandlung hinter Gittern

Warum Suchterkrankungen im Vollzug eine große Rolle spielen und wie Behandlung und Dienst zusammenwirken.

Andreas Rothermund
5 Min Lesezeit

Ein erheblicher Teil der Gefangenen bringt eine Suchtgeschichte mit in die Haft – Drogen, Alkohol oder Medikamente. Suchterkrankungen stehen oft am Anfang krimineller Verläufe und erschweren den Alltag hinter Gittern zusätzlich. Für Bewerberinnen und Bewerber wie für aktive Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte ist es deshalb wichtig zu verstehen, wie Behandlung und Sicherheitsdienst hier zusammenwirken. Dieser Beitrag ordnet Zuständigkeiten, Angebote und die eigene Rolle im Dienst.

Warum Sucht im Vollzug ein Kernthema ist

Sucht und Kriminalität hängen häufig eng zusammen. Beschaffungsdruck, Verschuldung und ein instabiles Umfeld begleiten viele Menschen bereits vor der Inhaftierung. In der Haft kommen Entzug, Langeweile und ein enger Raum hinzu, in dem Konsum und Handel weiterlaufen können. Hinzu kommt, dass Suchtmittel im geschlossenen Raum zu einem Machtfaktor werden: Wer beschafft, gewinnt Einfluss, wer abhängig ist, gerät leicht unter Druck. Wer an der Sucht ansetzt, senkt damit zugleich das Risiko neuer Straftaten nach der Entlassung und entlastet das Klima auf der Station. Behandlung ist im Vollzug also kein Zusatz, sondern Teil des gesetzlichen Auftrags zur Resozialisierung.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Der Justizvollzug ist Ländersache. Seit der Föderalismusreform regeln die Bundesländer den Strafvollzug in eigenen Landesvollzugsgesetzen, und dort ist auch der Behandlungs- und Resozialisierungsauftrag verankert. Das bedeutet: Aufbau der Suchthilfe, Kooperationen mit externen Trägern und die Ausgestaltung von Therapieplätzen können sich von Land zu Land unterscheiden. Wer Genaueres über sein Bundesland wissen will, findet die verbindlichen Regelungen im jeweiligen Landesvollzugsgesetz und auf dem Justizportal des Landes. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier nicht.

Welche Behandlungsangebote es gibt

Das Behandlungsnetz ist meist gestuft aufgebaut und verbindet interne Dienste mit externen Fachstellen. Typische Bausteine sind:

  • Suchtberatung durch interne Fachkräfte oder externe Suchthilfeträger, oft schon kurz nach dem Zugang.
  • Motivationsgruppen, die Gefangene an eine Behandlung heranführen.
  • Entwöhnungs- und Therapieangebote, teils in speziellen Behandlungsabteilungen.
  • Substitutionsbehandlung unter ärztlicher Verantwortung, wo medizinisch angezeigt.
  • Vorbereitung externer Maßnahmen wie einer Therapie außerhalb der Anstalt.

Nicht jede Anstalt hält jedes Angebot selbst vor; oft wird mit Kliniken und Beratungsstellen der Region zusammengearbeitet.

Wie die Behandlung praktisch abläuft

Am Anfang steht in der Regel eine Zugangsuntersuchung, bei der eine Suchtproblematik erkannt und dokumentiert wird. Daraus entsteht ein Vollzugs- oder Behandlungsplan, der Ziele und Schritte festhält und fortgeschrieben wird. Wichtig ist die Freiwilligkeit: Eine Entwöhnung gelingt nur, wenn die betroffene Person sie mitträgt. Die Fachdienste begleiten den Prozess, dokumentieren Fortschritte und bereiten – wo möglich – den Übergang in Angebote außerhalb der Haft vor, damit die Behandlung nach der Entlassung nicht abreißt.

Was der allgemeine Vollzugsdienst beiträgt

Als Vollzugsbeamtin oder Vollzugsbeamter behandelst du nicht selbst – das ist Aufgabe der Fachdienste. Dein Beitrag liegt an einer anderen, ebenso wichtigen Stelle: Du bist täglich nah an den Gefangenen und bemerkst Veränderungen früh. Zeichen von Entzug, Konsum oder Handel gehörst du wahrzunehmen, zu dokumentieren und zu melden. Zugleich hältst du die Anstalt durch Kontrollen möglichst drogenfrei und schützt so den Behandlungserfolg der anderen. Diese Doppelrolle – Sicherheit wahren und Behandlung stützen – gehört zu den anspruchsvollsten Seiten des Berufs, weil sie Wachsamkeit und Zugewandtheit zugleich verlangt. Ein verlässlicher, respektvoller Umgang trägt dabei oft mehr zur Behandlungsbereitschaft bei als jede Ansage: Gefangene öffnen sich eher, wenn sie sich ernst genommen fühlen.

Verbreitete Irrtümer

Ein häufiger Irrtum lautet, im Vollzug gebe es keine Drogen, weil die Türen verschlossen sind. Tatsächlich ist die Abschottung nie vollständig, und gerade deshalb sind aufmerksame Bedienstete unverzichtbar. Ein zweiter Irrtum ist die Vorstellung, Suchtbehandlung sei „Kuscheln mit Tätern“. Sie ist Teil des gesetzlichen Auftrags und dient dem Schutz der Allgemeinheit: Wer clean und stabil entlassen wird, wird seltener rückfällig. Und drittens ist Behandlung kein Automatismus – ohne Mitwirkung der betroffenen Person läuft sie ins Leere.

Ein Praxisbeispiel

Ein junger Gefangener kommt mit einer langen Drogengeschichte in Haft. In der Zugangsuntersuchung wird die Abhängigkeit erfasst, die Suchtberatung nimmt Kontakt auf. Über Monate durchläuft er eine Motivationsgruppe, der medizinische Dienst begleitet ihn ärztlich. Auf der Station fallen dem Vollzugsdienst zwischenzeitlich Anzeichen eines Rückfalls auf; die frühe Meldung führt dazu, dass die Fachdienste rechtzeitig nachsteuern. Gegen Ende der Haft bereitet der soziale Dienst den Übergang in eine externe Einrichtung vor, damit die begonnene Behandlung nach der Entlassung nicht abbricht. Kein Selbstläufer – aber ein realistischer Weg, an dem viele Hände zusammenwirken und an dem auch der aufmerksame Vollzugsdienst seinen Anteil hat.

Häufige Fragen

Sind wirklich so viele Gefangene suchtkrank?

Suchterkrankungen sind im Vollzug deutlich häufiger als in der Allgemeinbevölkerung, weil Sucht und Beschaffungskriminalität oft eng zusammenhängen. Genaue Anteile schwanken je nach Anstalt, Deliktstruktur und Bundesland und werden über Zugangsuntersuchungen und Suchtberatung erfasst.

Führe ich als Vollzugsbeamter die Suchtbehandlung durch?

Nein. Die eigentliche Behandlung übernehmen Fachkräfte des psychologischen, medizinischen und sozialen Dienstes sowie externe Suchthilfeträger. Der allgemeine Vollzugsdienst beobachtet, meldet Auffälligkeiten, hält die Anstalt möglichst drogenfrei und stützt so die Behandlungskette.

Was bedeutet „Therapie statt Strafe“?

Das ist der umgangssprachliche Name für die Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie nach den Regeln des Betäubungsmittelgesetzes. Ob und wie sie im Einzelfall greift, entscheiden Vollstreckungsbehörde und Gericht; die Anstalt bereitet solche Maßnahmen mit vor.

Kann ich als Bediensteter selbst Suchtkranke motivieren?

Ja, indirekt. Ein verlässlicher, respektvoller Umgang und ein klarer Blick für Rückfallzeichen schaffen die Grundlage dafür, dass Gefangene Behandlungsangebote annehmen. Die Motivationsarbeit im engeren Sinne leisten aber die Fachdienste.


Die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit

Wer vorzeitig dienstunfähig wird, erhält ein deutlich gekürztes Ruhegehalt. Kostenlose Erstinformation anfordern:

Erstinformation anfordern →

Nach oben scrollen