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Jugendstrafvollzug: Was den Dienst mit jungen Gefangenen besonders macht
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Jugendstrafvollzug: Was den Dienst mit jungen Gefangenen besonders macht

Warum der Jugendstrafvollzug eigenen Regeln folgt und welche Anforderungen der Dienst mit jungen Menschen stellt.

Andreas Rothermund
5 Min Lesezeit

Der Jugendstrafvollzug ist kein „milderer“ Erwachsenenvollzug, sondern ein eigenes System mit eigener Rechtsgrundlage, eigenem Ziel und eigenem Arbeitsalltag. Im Mittelpunkt steht nicht die Verwahrung, sondern die Erziehung zu einem Leben ohne Straftaten. Für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Verwendung in einer Jugendanstalt in Betracht ziehen, und für Bedienstete, die dorthin wechseln, lohnt es sich, die Besonderheiten zu kennen – denn sie prägen fast jede Entscheidung im Dienst.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

Wer nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ergibt sich aus dem bundesweit geltenden Jugendgerichtsgesetz (JGG). Danach gilt das Jugendstrafrecht für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren; bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren entscheidet das Gericht anhand des Reifegrads, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Die Jugendstrafe selbst wird nicht allein nach der Tatschwere verhängt, sondern wegen schädlicher Neigungen oder wegen der Schwere der Schuld. Nach dem JGG beträgt sie mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre; nur bei besonders schweren Verbrechen reicht sie bis zu zehn Jahre.

Der Vollzug dieser Strafe ist dagegen Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz, das den Erziehungsauftrag konkretisiert. Wie Wohngruppen organisiert sind, welche Angebote es gibt und wie der Dienst gestaltet ist, kann sich deshalb von Land zu Land unterscheiden.

Erziehung als Vollzugsziel

Das erklärte Ziel ist, junge Menschen zu einem straffreien Leben zu befähigen. Das ist keine Floskel, sondern strukturiert den Alltag: Schulbesuch und Ausbildung haben Vorrang vor bloßer Arbeit, und sozialpädagogische Angebote nehmen breiten Raum ein. Typische Bausteine sind:

  • schulische Bildung bis zum Schulabschluss und berufliche Qualifizierung,
  • Anti-Gewalt- und soziale Trainingskurse,
  • Sport, Freizeitpädagogik und erlebnispädagogische Angebote,
  • enge Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
  • Unterbringung in kleineren Wohngruppen statt auf großen Stationen.

Für den Dienst bedeutet das einen deutlich höheren pädagogischen Anteil als im Erwachsenenvollzug – und eine Gruppendynamik, die schneller kippt.

Was der Dienst mit jungen Gefangenen verlangt

Junge Gefangene testen Grenzen, handeln impulsiv und orientieren sich stark an der Gruppe. Gefragt ist deshalb eine Mischung, die sich nicht per Dienstanweisung herstellen lässt: klare, berechenbare Regeln auf der einen Seite, die Fähigkeit zur Beziehung auf der anderen. Wer Autorität allein über Härte herstellen will, verliert sie bei Jugendlichen schnell; wer nur Nähe anbietet, wird ausgenutzt. Die tragfähige Haltung liegt dazwischen: freundlich, aber konsequent, und in jeder Situation vorhersehbar.

Hinzu kommt, dass Vorbildwirkung hier unmittelbarer greift als bei Erwachsenen. Wie eine Bedienstete oder ein Bediensteter Konflikte löst, mit Frust umgeht und Zusagen einhält, wird beobachtet und übernommen.

Abgrenzung zum Erwachsenenvollzug

Der wichtigste Unterschied liegt in der Zielrichtung: Beim Erwachsenenvollzug steht die Wiedereingliederung ebenfalls im Gesetz, doch der erzieherische Gestaltungsauftrag ist im Jugendbereich stärker und ausdrücklicher. Praktisch zeigt sich das in engeren Betreuungsschlüsseln, mehr Bildungszeit und einer intensiveren Zusammenarbeit mit Sozial-, Psychologie- und Pädagogikdiensten. Auch die Kontakte nach außen – zu Familie und Schule – werden aktiver gefördert, weil sie als Teil der Erziehung gelten.

Verbreitete Irrtümer

Ein hartnäckiger Irrtum lautet, im Jugendvollzug gehe es „lockerer“ zu. Das Gegenteil ist oft der Fall: Die Arbeit ist weniger berechenbar und emotional fordernder. Ein zweiter Irrtum ist, wer volljährig wird, komme automatisch in den Erwachsenenvollzug. Tatsächlich bleibt eine junge Person zunächst im Jugendvollzug; eine Verlegung ist möglich, aber keine Automatik und hängt von Entwicklungsstand und Erziehungszielen ab. Und drittens: Jugendstrafe ist nicht dasselbe wie ein „Jugendarrest“ – der Arrest ist ein kurzzeitiges Zuchtmittel, die Jugendstrafe die eigentliche freiheitsentziehende Sanktion.

Ein Beispiel aus dem Stationsalltag

Ein Wohngruppentag beginnt selten mit Ruhe. Ein 16-Jähriger verweigert morgens den Schulbesuch, provoziert und sucht das Publikum der Gruppe. Wer jetzt laut wird, gibt ihm die Bühne. Bewährt hat sich das Gegenteil: das Gespräch aus der Gruppe herauslösen, ruhig an die bekannte Regel erinnern, Konsequenz und Wertschätzung zugleich signalisieren. Am Nachmittag, ohne Publikum, ist derselbe Jugendliche oft ansprechbar. Genau diese Momente – in denen sich eine Weiche stellt – machen den Reiz der Arbeit aus.

Was das für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet

Wer sich für den Justizvollzug bewirbt, wird nicht zwangsläufig im Jugendbereich eingesetzt – aber die Möglichkeit besteht, und sie sollte niemanden abschrecken. Der Jugendstrafvollzug verlangt keine fertige pädagogische Ausbildung, sondern die Bereitschaft, sich auf junge Menschen einzulassen und dabei berechenbar zu bleiben. Wichtiger als ein bestimmter Abschluss sind Belastbarkeit, ein stabiles Wertegerüst und die Fähigkeit, auch unter Provokation ruhig zu bleiben. Wer zusätzliche Qualifikationen mitbringt – etwa Erfahrung in der Jugendarbeit, im Sport oder in handwerklichen Bereichen –, kann diese im Jugendvollzug oft besonders gut einbringen. Die konkreten Einstellungsvoraussetzungen, Altersgrenzen und Auswahlverfahren unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland; maßgeblich sind die jeweilige Stellenausschreibung und das Justizportal des Landes.

Weiterführend: Vertiefende Beiträge zu diesem Thema sind Arbeitsbetriebe in der JVA: Wie Gefangene arbeiten, Diensthundewesen im Justizvollzug: Mit dem Hund im Dienst und Ein Tag im Leben eines Vollzugsbeamten.

Häufige Fragen

Ist der Dienst im Jugendvollzug anstrengender als im Erwachsenenvollzug?

Er ist vor allem anders: weniger berechenbar und emotional fordernder, dafür mit größerem erzieherischem Gestaltungsspielraum und sichtbarer Wirkung. Viele Bedienstete empfinden ihn als besonders sinnstiftend.

Kann ich mir aussuchen, im Jugendvollzug zu arbeiten?

Der Einsatzbereich richtet sich nach Bedarf und Eignung. Interesse am Jugendvollzug kannst du gegenüber deinem Dienstherrn äußern; eine Garantie auf einen bestimmten Bereich gibt es nicht.

Was passiert, wenn ein Gefangener während der Haft volljährig wird?

Er bleibt zunächst im Jugendvollzug. Eine Verlegung in den Erwachsenenvollzug ist möglich, aber keine Automatik; maßgeblich sind Entwicklungsstand und die Frage, wo die Erziehungsziele besser erreicht werden.

Welches Recht regelt den Jugendstrafvollzug?

Wer nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, bestimmt das bundesweite Jugendgerichtsgesetz. Der Vollzug selbst ist Ländersache und im jeweiligen Jugendstrafvollzugsgesetz des Bundeslandes geregelt.

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