Unabhängig · werbefrei
Ausbildungsvergütung im Vollzug (Anwärterbezüge)
Laufbahn ·

Ausbildungsvergütung im Vollzug (Anwärterbezüge)

Andreas Rothermund
11 Min Lesezeit

Du überlegst, in den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu gehen, und fragst dich: „Was bekomme ich eigentlich schon während der Ausbildung aufs Konto?“ Gute Frage – und die Antwort ist erfreulicher, als viele denken. Denn als Anwärter im Justizvollzug bist du kein klassischer Azubi mit Ausbildungsvergütung, sondern Beamter auf Widerruf. Das heißt: Du bekommst Anwärterbezüge, und die laufen nach ganz eigenen Regeln. Wir schauen uns an, was da grob zusammenkommt, warum netto vergleichsweise viel übrig bleibt – und worauf du achten solltest.

Justizvollzug Ausbildung Gehalt: Anwärterbezüge statt Azubi-Lohn

Der wichtigste Punkt gleich vorweg: Wenn du den Vorbereitungsdienst für den AVD startest, wirst du in der Regel zum Beamten auf Widerruf ernannt. Du durchläufst den sogenannten Laufbahnlehrgang – eine Mischung aus theoretischer Ausbildung an einer Justizvollzugsschule und praktischen Phasen in der Anstalt. Während dieser Zeit bekommst du keine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag, sondern Anwärterbezüge nach dem Besoldungsrecht deines Bundeslandes.

Der Kern dieser Bezüge ist der Anwärtergrundbetrag. Er orientiert sich an der Laufbahngruppe, in die du später übernommen wirst – beim AVD ist das typischerweise das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (früher „mittlerer Dienst“), Einstieg meist in Besoldungsgruppe A7. Der Anwärtergrundbetrag ist ein fester monatlicher Betrag, der bewusst niedriger liegt als das spätere Endgehalt – schließlich wirst du noch ausgebildet.

Und jetzt kommt das große Aber: Justizvollzug ist Ländersache. Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Landesbesoldungsgesetz (LBesG) und damit eigene Anwärterbeträge. Die Unterschiede zwischen den Ländern können spürbar sein. Verlass dich deshalb nie auf eine einzige Zahl aus dem Internet, sondern prüfe immer das offizielle Justizportal bzw. die Besoldungstabelle deines Bundeslandes.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge im Justizvollzug?

Der monatliche Anwärtergrundbetrag für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 liegt im September 2026 zwischen 1.457,11 € und 1.588,41 € brutto als Grundbetrag (amtliche Anlagen der Landesbesoldungsgesetze, Tabelle unten). Dazu können je nach Land und persönlicher Situation noch Zuschläge kommen, die den Auszahlungsbetrag deutlich anheben.

Die Bausteine, aus denen sich deine Bezüge zusammensetzen:

Baustein Was es ist Größenordnung (je Land verschieden)
Anwärtergrundbetrag Fester Sockelbetrag während der Ausbildung 1.457,11 € bis 1.588,41 € brutto (Stand September 2026)
Anwärtersonderzuschlag Optionaler Zuschlag bei Bedarf an Nachwuchs (nicht überall) 0 bis 70 % des Grundbetrags, je Land (Tabelle unten)
Familienzuschlag Bei Verheirateten / mit Kindern je nach Familienstand variabel

Anwärtergrundbetrag und Sonderzuschlag in den 16 Ländern (Stand September 2026)

Der Anwärtergrundbetrag für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes steht in der Anwärter-Anlage jedes Landesbesoldungsgesetzes (Zeile „A 5 bis A 8″ bzw. „A 6 bis A 8″). Er reicht im September 2026 von 1.457,11 € (Bremen) bis 1.588,41 € (Sachsen). Ob und in welcher Höhe ein Anwärtersonderzuschlag dazukommt, entscheidet das Land – die Spalte nennt, was das Justizministerium bzw. das Landesamt amtlich angibt.

Land Anwärtergrundbetrag Anwärtersonderzuschlag Stand
Baden-Württemberg 1.492,89 € 55 % bzw. 70 % nur mit förderlicher Vorqualifikation 1. Februar 2025
Bayern 1.509,93 € Sonderzuschlag ja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht 1. Februar 2025
Berlin 1.557,66 € nicht amtlich belegt 1. April 2026
Brandenburg 1.518,37 € 50 % (bis 2026 verlängert) 1. Juli 2024
Bremen 1.457,11 € 70 % (1.019,98 €) 1. Februar 2025*
Hamburg 1.496,18 € Sonderzuschlag ja (laut Portal 1.134,54 €) 1. Februar 2025
Hessen 1.561,14 € Sonderzuschlag ja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht 1. Juli 2026
Mecklenburg-Vorpommern 1.538,54 € 50 % (seit Januar 2026, vorher 35 %) 1. April 2026
Niedersachsen 1.469,04 € 50 % 1. April 2026
Nordrhein-Westfalen 1.559,78 € 70 % 1. April 2026
Rheinland-Pfalz 1.571,65 € kein Sonderzuschlag genannt 1. April 2026
Saarland 1.483,52 € kein Sonderzuschlag genannt 1. April 2026
Sachsen 1.588,41 € 50 %, mit förderlicher Berufsausbildung 70 % 1. April 2026
Sachsen-Anhalt 1.518,94 € 30 % 1. April 2026
Schleswig-Holstein 1.467,18 € 70 % 1. November 2024
Thüringen 1.492,02 € kein Sonderzuschlag nachweisbar 1. Februar 2025

* Bremen: Betrag nach der rechtlich geltenden Anlage 7 BremBesG ab 01.02.2025. Die Vorbehaltszahlung seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 ändert daran nichts, sie zieht bei Anwärterinnen und Anwärtern nur die Erhöhung um 50 € auf den 01.12.2024 vor. Ein neues Besoldungsgesetz (Drs. 21/1996), das auch die Anwärtergrundbeträge anhebt, ist in der Bürgerschaft; die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.

Stand: September 2026, geprüft am 24. September 2026. Mehrere Justizportale nennen noch ältere Grundbeträge; maßgeblich ist die Anlage zum Landesbesoldungsgesetz mit dem angegebenen Gültigkeitsdatum. Quellen im Block „Rechtsgrundlagen und Quellen“ und auf den Landesseiten.

Der Anwärtersonderzuschlag – das mögliche Plus

Einige Länder zahlen einen Anwärtersonderzuschlag, wenn in bestimmten Laufbahnen Personal gesucht wird – und der Justizvollzug ist vielerorts genau so ein Bereich. Dieser Zuschlag kann den Grundbetrag merklich erhöhen, ist aber an Bedingungen geknüpft: Häufig musst du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen und danach eine gewisse Zeit im Dienst bleiben, sonst kann eine Rückzahlung fällig werden. Ob, in welcher Höhe und unter welchen Auflagen es ihn gibt, entscheidet dein Bundesland – das ist nicht überall gleich.

Familienzuschlag – wenn du nicht allein bist

Bist du verheiratet oder hast Kinder, kommt in der Regel der Familienzuschlag obendrauf. Auch er ist Bestandteil der Besoldung und damit landesabhängig geregelt. Für eine Familie kann das einen echten Unterschied machen.

Warum netto erstaunlich viel übrig bleibt

Jetzt der Teil, der viele überrascht: Vom Brutto bleibt bei Beamtenanwärtern verhältnismäßig viel netto übrig. Der Grund liegt im Beamtenstatus. Als Beamter auf Widerruf zahlst du keine klassischen Sozialabgaben – also keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung im üblichen Sinne. Diese Posten, die bei Angestellten einen großen Teil vom Brutto wegnehmen, entfallen bei dir.

Das heißt aber nicht, dass „brutto gleich netto“ ist. Zwei Dinge musst du im Kopf behalten:

  • Lohnsteuer fällt natürlich an – je nach Höhe der Bezüge und deiner Steuerklasse.
  • Krankenversicherung: Beamte sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Du bekommst Beihilfe vom Dienstherrn, also einen Zuschuss zu Krankheitskosten. Den Rest deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab – und deren Beitrag zahlst du selbst aus deinen Bezügen.

Unterm Strich bleibt trotzdem oft ein größerer Anteil deines Brutto übrig als bei einem vergleichbaren Azubi-Brutto im Tarifsystem. Das macht den Vorbereitungsdienst finanziell attraktiver, als die nackte Grundbetrags-Zahl zunächst vermuten lässt.

Kurz gesagt: weniger Abzüge durch fehlende Sozialabgaben – aber dafür kümmerst du dich selbst um deine Krankenversicherung über Beihilfe plus PKV.

Praxisbeispiel: So fühlt sich der erste Gehaltszettel an

Stell dir vor, du bist frisch im Laufbahnlehrgang. Auf deinem Bescheid steht ein Anwärtergrundbetrag im vierstelligen Bereich. Weil dein Bundesland Nachwuchs für den Vollzug sucht, kommt ein Anwärtersonderzuschlag dazu – dein Bruttobetrag steigt also über den reinen Grundbetrag hinaus. Abgezogen wird vor allem die Lohnsteuer; klassische Sozialabgaben fehlen.

Was du aktiv selbst einplanen musst, ist der monatliche Beitrag für deine private Krankenversicherung. Anwärter bekommen bei der PKV oft günstige Einsteigertarife, trotzdem ist es ein fester Posten, den du vom Netto wieder abziehen musst. Wenn du das von Anfang an einkalkulierst, gibt es am Monatsende keine böse Überraschung. Genau hier lohnt es sich, früh eine Erstinformation zur Absicherung als Beamtenanwärter einzuholen und sich ein unverbindliches Angebot anfordern zu lassen, statt das Thema vor sich herzuschieben.

Und nach der Ausbildung? Der Sprung auf A7

Die Anwärterbezüge sind bewusst ein Übergangsmodell. Sobald du den Laufbahnlehrgang bestanden hast und in den Dienst übernommen wirst, wechselst du vom Anwärtergrundbetrag in die reguläre Besoldung – beim AVD typischerweise Einstieg in Besoldungsgruppe A7, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein in A 8. Damit steigt dein Grundgehalt deutlich an, und mit zunehmender Erfahrung kletterst du innerhalb der Besoldungsstufen weiter nach oben. Dazu kommen im Vollzug häufig noch Zulagen (etwa für Schicht-, Nacht- oder Wechseldienst), die ebenfalls landesabhängig geregelt sind.

Merke dir die Logik: Anwärterbezüge = während der Ausbildung, bewusst niedriger. A7 und höher = nach erfolgreicher Übernahme, das eigentliche Gehalt deiner Laufbahn.

Weiterführend: Vertiefende Beiträge zu diesem Thema sind Was lernst du an der Justizvollzugsschule?.

FAQ – Häufige Fragen zu den Anwärterbezügen im Justizvollzug

Bekomme ich als Justizvollzugsanwärter eine Ausbildungsvergütung?

Nein, nicht im klassischen Sinne. Du bist Beamter auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge (Anwärtergrundbetrag plus mögliche Zuschläge) nach dem Besoldungsrecht deines Landes – keinen tariflichen Azubi-Lohn.

Wie viel verdient man als Anwärter im AVD?

Das hängt stark vom Bundesland ab. Der Anwärtergrundbetrag liegt im September 2026 zwischen 1.457,11 € (Bremen) und 1.588,41 € (Sachsen) brutto; in vielen Ländern kommt ein Anwärtersonderzuschlag von 30 bis 70 % dazu. Verbindliche Zahlen findest du nur in der aktuellen Besoldungstabelle deines Landes – Stand: September 2026.

Warum bleibt netto so viel übrig?

Weil als Beamtenanwärter die klassischen Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) entfallen. Du zahlst aber Lohnsteuer und finanzierst deine Krankenversicherung selbst über Beihilfe plus private Krankenversicherung (PKV).

Gibt es überall einen Anwärtersonderzuschlag?

Nein. Ob ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt wird, wie hoch er ausfällt und an welche Bedingungen (z. B. Verbleib im Dienst) er geknüpft ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. Prüfe das offizielle Justizportal deines Landes.

Was verdiene ich nach der Ausbildung?

Nach erfolgreicher Übernahme steigst du in die reguläre Besoldung ein, beim AVD typischerweise Besoldungsgruppe A7, mit weiterem Aufstieg über die Erfahrungsstufen und möglichen Vollzugszulagen – auch das ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Besoldungsberatung dar. Alle genannten Werte sind grobe Orientierungen, Stand: September 2026. Maßgeblich sind allein die offiziellen Regelungen und Besoldungstabellen deines Bundeslandes.

In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt

Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück – dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern:

Erstinformation anfordern →

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Anwärterbezüge regeln die Landesbesoldungsgesetze; die Bausteine (Grundbetrag, Erhöhungsbetrag, Sonderzuschlag) entsprechen der Systematik der §§ 59–66 BBesG. Rechtsstand: September 2026 (geprüft am 24. September 2026).

Nach oben scrollen