
Ausbildungsvergütung im Vollzug (Anwärterbezüge)
Du überlegst, in den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu gehen, und fragst dich: „Was bekomme ich eigentlich schon während der Ausbildung aufs Konto?“ Gute Frage – und die Antwort ist erfreulicher, als viele denken. Denn als Anwärter im Justizvollzug bist du kein klassischer Azubi mit Ausbildungsvergütung, sondern Beamter auf Widerruf. Das heißt: Du bekommst Anwärterbezüge, und die laufen nach ganz eigenen Regeln. Wir schauen uns an, was da grob zusammenkommt, warum netto vergleichsweise viel übrig bleibt – und worauf du achten solltest.
Justizvollzug Ausbildung Gehalt: Anwärterbezüge statt Azubi-Lohn
Der wichtigste Punkt gleich vorweg: Wenn du den Vorbereitungsdienst für den AVD startest, wirst du in der Regel zum Beamten auf Widerruf ernannt. Du durchläufst den sogenannten Laufbahnlehrgang – eine Mischung aus theoretischer Ausbildung an einer Justizvollzugsschule und praktischen Phasen in der Anstalt. Während dieser Zeit bekommst du keine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag, sondern Anwärterbezüge nach dem Besoldungsrecht deines Bundeslandes.
Der Kern dieser Bezüge ist der Anwärtergrundbetrag. Er orientiert sich an der Laufbahngruppe, in die du später übernommen wirst – beim AVD ist das typischerweise das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (früher „mittlerer Dienst“), Einstieg meist in Besoldungsgruppe A7. Der Anwärtergrundbetrag ist ein fester monatlicher Betrag, der bewusst niedriger liegt als das spätere Endgehalt – schließlich wirst du noch ausgebildet.
Und jetzt kommt das große Aber: Justizvollzug ist Ländersache. Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Landesbesoldungsgesetz (LBesG) und damit eigene Anwärterbeträge. Die Unterschiede zwischen den Ländern können spürbar sein. Verlass dich deshalb nie auf eine einzige Zahl aus dem Internet, sondern prüfe immer das offizielle Justizportal bzw. die Besoldungstabelle deines Bundeslandes.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge im Justizvollzug?
Der monatliche Anwärtergrundbetrag für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 liegt im September 2026 zwischen 1.457,11 € und 1.588,41 € brutto als Grundbetrag (amtliche Anlagen der Landesbesoldungsgesetze, Tabelle unten). Dazu können je nach Land und persönlicher Situation noch Zuschläge kommen, die den Auszahlungsbetrag deutlich anheben.
Die Bausteine, aus denen sich deine Bezüge zusammensetzen:
| Baustein | Was es ist | Größenordnung (je Land verschieden) |
|---|---|---|
| Anwärtergrundbetrag | Fester Sockelbetrag während der Ausbildung | 1.457,11 € bis 1.588,41 € brutto (Stand September 2026) |
| Anwärtersonderzuschlag | Optionaler Zuschlag bei Bedarf an Nachwuchs (nicht überall) | 0 bis 70 % des Grundbetrags, je Land (Tabelle unten) |
| Familienzuschlag | Bei Verheirateten / mit Kindern | je nach Familienstand variabel |
Anwärtergrundbetrag und Sonderzuschlag in den 16 Ländern (Stand September 2026)
Der Anwärtergrundbetrag für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes steht in der Anwärter-Anlage jedes Landesbesoldungsgesetzes (Zeile „A 5 bis A 8″ bzw. „A 6 bis A 8″). Er reicht im September 2026 von 1.457,11 € (Bremen) bis 1.588,41 € (Sachsen). Ob und in welcher Höhe ein Anwärtersonderzuschlag dazukommt, entscheidet das Land – die Spalte nennt, was das Justizministerium bzw. das Landesamt amtlich angibt.
| Land | Anwärtergrundbetrag | Anwärtersonderzuschlag | Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.492,89 € | 55 % bzw. 70 % nur mit förderlicher Vorqualifikation | 1. Februar 2025 |
| Bayern | 1.509,93 € | Sonderzuschlag ja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht | 1. Februar 2025 |
| Berlin | 1.557,66 € | nicht amtlich belegt | 1. April 2026 |
| Brandenburg | 1.518,37 € | 50 % (bis 2026 verlängert) | 1. Juli 2024 |
| Bremen | 1.457,11 € | 70 % (1.019,98 €) | 1. Februar 2025* |
| Hamburg | 1.496,18 € | Sonderzuschlag ja (laut Portal 1.134,54 €) | 1. Februar 2025 |
| Hessen | 1.561,14 € | Sonderzuschlag ja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht | 1. Juli 2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.538,54 € | 50 % (seit Januar 2026, vorher 35 %) | 1. April 2026 |
| Niedersachsen | 1.469,04 € | 50 % | 1. April 2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.559,78 € | 70 % | 1. April 2026 |
| Rheinland-Pfalz | 1.571,65 € | kein Sonderzuschlag genannt | 1. April 2026 |
| Saarland | 1.483,52 € | kein Sonderzuschlag genannt | 1. April 2026 |
| Sachsen | 1.588,41 € | 50 %, mit förderlicher Berufsausbildung 70 % | 1. April 2026 |
| Sachsen-Anhalt | 1.518,94 € | 30 % | 1. April 2026 |
| Schleswig-Holstein | 1.467,18 € | 70 % | 1. November 2024 |
| Thüringen | 1.492,02 € | kein Sonderzuschlag nachweisbar | 1. Februar 2025 |
* Bremen: Betrag nach der rechtlich geltenden Anlage 7 BremBesG ab 01.02.2025. Die Vorbehaltszahlung seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 ändert daran nichts, sie zieht bei Anwärterinnen und Anwärtern nur die Erhöhung um 50 € auf den 01.12.2024 vor. Ein neues Besoldungsgesetz (Drs. 21/1996), das auch die Anwärtergrundbeträge anhebt, ist in der Bürgerschaft; die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.
Stand: September 2026, geprüft am 24. September 2026. Mehrere Justizportale nennen noch ältere Grundbeträge; maßgeblich ist die Anlage zum Landesbesoldungsgesetz mit dem angegebenen Gültigkeitsdatum. Quellen im Block „Rechtsgrundlagen und Quellen“ und auf den Landesseiten.
Der Anwärtersonderzuschlag – das mögliche Plus
Einige Länder zahlen einen Anwärtersonderzuschlag, wenn in bestimmten Laufbahnen Personal gesucht wird – und der Justizvollzug ist vielerorts genau so ein Bereich. Dieser Zuschlag kann den Grundbetrag merklich erhöhen, ist aber an Bedingungen geknüpft: Häufig musst du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen und danach eine gewisse Zeit im Dienst bleiben, sonst kann eine Rückzahlung fällig werden. Ob, in welcher Höhe und unter welchen Auflagen es ihn gibt, entscheidet dein Bundesland – das ist nicht überall gleich.
Familienzuschlag – wenn du nicht allein bist
Bist du verheiratet oder hast Kinder, kommt in der Regel der Familienzuschlag obendrauf. Auch er ist Bestandteil der Besoldung und damit landesabhängig geregelt. Für eine Familie kann das einen echten Unterschied machen.
Warum netto erstaunlich viel übrig bleibt
Jetzt der Teil, der viele überrascht: Vom Brutto bleibt bei Beamtenanwärtern verhältnismäßig viel netto übrig. Der Grund liegt im Beamtenstatus. Als Beamter auf Widerruf zahlst du keine klassischen Sozialabgaben – also keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung im üblichen Sinne. Diese Posten, die bei Angestellten einen großen Teil vom Brutto wegnehmen, entfallen bei dir.
Das heißt aber nicht, dass „brutto gleich netto“ ist. Zwei Dinge musst du im Kopf behalten:
- Lohnsteuer fällt natürlich an – je nach Höhe der Bezüge und deiner Steuerklasse.
- Krankenversicherung: Beamte sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Du bekommst Beihilfe vom Dienstherrn, also einen Zuschuss zu Krankheitskosten. Den Rest deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab – und deren Beitrag zahlst du selbst aus deinen Bezügen.
Unterm Strich bleibt trotzdem oft ein größerer Anteil deines Brutto übrig als bei einem vergleichbaren Azubi-Brutto im Tarifsystem. Das macht den Vorbereitungsdienst finanziell attraktiver, als die nackte Grundbetrags-Zahl zunächst vermuten lässt.
Kurz gesagt: weniger Abzüge durch fehlende Sozialabgaben – aber dafür kümmerst du dich selbst um deine Krankenversicherung über Beihilfe plus PKV.
Praxisbeispiel: So fühlt sich der erste Gehaltszettel an
Stell dir vor, du bist frisch im Laufbahnlehrgang. Auf deinem Bescheid steht ein Anwärtergrundbetrag im vierstelligen Bereich. Weil dein Bundesland Nachwuchs für den Vollzug sucht, kommt ein Anwärtersonderzuschlag dazu – dein Bruttobetrag steigt also über den reinen Grundbetrag hinaus. Abgezogen wird vor allem die Lohnsteuer; klassische Sozialabgaben fehlen.
Was du aktiv selbst einplanen musst, ist der monatliche Beitrag für deine private Krankenversicherung. Anwärter bekommen bei der PKV oft günstige Einsteigertarife, trotzdem ist es ein fester Posten, den du vom Netto wieder abziehen musst. Wenn du das von Anfang an einkalkulierst, gibt es am Monatsende keine böse Überraschung. Genau hier lohnt es sich, früh eine Erstinformation zur Absicherung als Beamtenanwärter einzuholen und sich ein unverbindliches Angebot anfordern zu lassen, statt das Thema vor sich herzuschieben.
Und nach der Ausbildung? Der Sprung auf A7
Die Anwärterbezüge sind bewusst ein Übergangsmodell. Sobald du den Laufbahnlehrgang bestanden hast und in den Dienst übernommen wirst, wechselst du vom Anwärtergrundbetrag in die reguläre Besoldung – beim AVD typischerweise Einstieg in Besoldungsgruppe A7, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein in A 8. Damit steigt dein Grundgehalt deutlich an, und mit zunehmender Erfahrung kletterst du innerhalb der Besoldungsstufen weiter nach oben. Dazu kommen im Vollzug häufig noch Zulagen (etwa für Schicht-, Nacht- oder Wechseldienst), die ebenfalls landesabhängig geregelt sind.
Merke dir die Logik: Anwärterbezüge = während der Ausbildung, bewusst niedriger. A7 und höher = nach erfolgreicher Übernahme, das eigentliche Gehalt deiner Laufbahn.
Weiterführend: Vertiefende Beiträge zu diesem Thema sind Was lernst du an der Justizvollzugsschule?.
FAQ – Häufige Fragen zu den Anwärterbezügen im Justizvollzug
Bekomme ich als Justizvollzugsanwärter eine Ausbildungsvergütung?
Nein, nicht im klassischen Sinne. Du bist Beamter auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge (Anwärtergrundbetrag plus mögliche Zuschläge) nach dem Besoldungsrecht deines Landes – keinen tariflichen Azubi-Lohn.
Wie viel verdient man als Anwärter im AVD?
Das hängt stark vom Bundesland ab. Der Anwärtergrundbetrag liegt im September 2026 zwischen 1.457,11 € (Bremen) und 1.588,41 € (Sachsen) brutto; in vielen Ländern kommt ein Anwärtersonderzuschlag von 30 bis 70 % dazu. Verbindliche Zahlen findest du nur in der aktuellen Besoldungstabelle deines Landes – Stand: September 2026.
Warum bleibt netto so viel übrig?
Weil als Beamtenanwärter die klassischen Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) entfallen. Du zahlst aber Lohnsteuer und finanzierst deine Krankenversicherung selbst über Beihilfe plus private Krankenversicherung (PKV).
Gibt es überall einen Anwärtersonderzuschlag?
Nein. Ob ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt wird, wie hoch er ausfällt und an welche Bedingungen (z. B. Verbleib im Dienst) er geknüpft ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. Prüfe das offizielle Justizportal deines Landes.
Was verdiene ich nach der Ausbildung?
Nach erfolgreicher Übernahme steigst du in die reguläre Besoldung ein, beim AVD typischerweise Besoldungsgruppe A7, mit weiterem Aufstieg über die Erfahrungsstufen und möglichen Vollzugszulagen – auch das ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Besoldungsberatung dar. Alle genannten Werte sind grobe Orientierungen, Stand: September 2026. Maßgeblich sind allein die offiziellen Regelungen und Besoldungstabellen deines Bundeslandes.
In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt
Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück – dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern:
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Anwärterbezüge regeln die Landesbesoldungsgesetze; die Bausteine (Grundbetrag, Erhöhungsbetrag, Sonderzuschlag) entsprechen der Systematik der §§ 59–66 BBesG. Rechtsstand: September 2026 (geprüft am 24. September 2026).
- Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) – Systematik der Anwärterbezüge, §§ 59–66
- § 63 BBesG – Anwärtersonderzuschläge (Bund; Länder mit eigenen Vorschriften)
- § 8 SGB VI – Nachversicherung ausgeschiedener Beamter
- Baden-Württemberg: LBesGBW Anlage 6 (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. Februar 2025) und Anlage 14 (Stellenzulagen) · LBV Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 1. Februar 2025 · Justizvollzug Baden-Württemberg: Mittlerer Vollzugsdienst (Bewerbung, Ausbildung)
- Bayern: BayBesG Anlage 3 (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. Februar 2025), Anlage 4 (Zulagen) und Anlage 10 (Anwärtergrundbetrag) · Landesamt für Finanzen Bayern: Besoldungstabellen · Bayerische Justiz: Allgemeiner Vollzugsdienst (Bewerberinformation)
- Berlin: Bekanntmachung zum BerlBVAnpG 2026–2027, Anlage 1 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) · Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz Berlin 2026–2027 (GVBl. S. 242) mit Tabellen · Justizvollzug Berlin: Ausbildung und Bewerbung (Bildungsakademie)
- Brandenburg: BbgBesG Anlage 4 (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. Juli 2024), Anlage 7 (Anwärtergrundbetrag), Anlage 8 (Zulagen) · BbgBesG Anlage 4 – Besoldungsordnung A (PDF) · Ministerium der Justiz Brandenburg: Ausbildung im Justizvollzug
- Bremen: BremBesG mit Anlage 1 (Grundgehaltssätze ab 1. Februar 2025), Anlage 6 (Zulagen) und Anlage 7 (Anwärtergrundbetrag) – Transparenzportal Bremen · BremBesG Anlage 1 – Besoldungsordnung A (Transparenzportal) · JVA Bremen: Häufige Fragen zur Ausbildung
- Hamburg: HmbBesG Anlage VI (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. Februar 2025) · HmbBesG Anlage IX (Stellenzulagen, gültig ab 1. August 2026) · Hamburg: Ausbildung im Justizvollzug (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz)
- Hessen: HBesG Anlage IV (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. Juli 2026 – Fassung vom 3. September 2026) · HBesG Anlage VI (Anwärtergrundbetrag ab 1. Juli 2026) und Anlage VII (Stellenzulagen) · Karriereportal Justiz Hessen: Allgemeiner Vollzugsdienst im mittleren Justizdienst
- Mecklenburg-Vorpommern: LBesG M-V Anlage 5 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) · LBesG M-V Anlage 11 (Anwärtergrundbetrag) und Anlage 12 (Zulagen) ab 1. April 2026 · Justiz Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildung Justizvollzugsanwärter/in
- Niedersachsen: NBesG Anlage 11 Nr. 5 (Zulage bei Justizvollzugseinrichtungen) und Anlage 12 (Höhe) · NLBV: Besoldungstabellen ab 1. April 2026 (Anlage 5 und Anlage 15 NBesG) · Justizportal Niedersachsen: Justizvollzugsfachwirt/in (Ausbildung im AVD)
- Nordrhein-Westfalen: LBesG NRW Anlage 6 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) – recht.nrw.de · LBV NRW: Besoldungstabellen für verbeamtete Personen · justiz-karriere.nrw: Beamter/Beamtin im allgemeinen Vollzugsdienst
- Rheinland-Pfalz: GVBl. Rheinland-Pfalz 2026 Nr. 29 vom 24. September 2026: Anpassungsgesetz 2026/2027/2028 mit Anlage 6 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) und Anlage 9 (Anwärtergrundbetrag) · LBesG Rheinland-Pfalz, Anlage 1 Vorbemerkungen Nr. 8 (Zulage bei Justizvollzugseinrichtungen) · Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz: Allgemeiner Vollzugsdienst (2. Einstiegsamt)
- Saarland: SBesG Anlage IV (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) – recht.saarland.de · SBesG Anlage VI (Anwärtergrundbeträge) und Anlage VII (Stellenzulagen) ab 1. April 2026 · Ministerium der Justiz Saarland: Informationen zum allgemeinen Vollzugsdienst
- Sachsen: SächsBesG Anlage 5 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) – REVOSax · SächsBesG Anlage 7 (Stellenzulagen) und Anlage 9 (Anwärtergrundbetrag) ab 1. April 2026 · Justiz Sachsen: Justizvollzugsbeamter/-beamtin (Ausbildung)
- Sachsen-Anhalt: LBesG LSA Anlage 4 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026) · LBesG LSA Anlage 7 (Anwärtergrundbetrag) und Anlage 8 (Stellenzulagen) ab 1. April 2026 · Justiz Sachsen-Anhalt: Allgemeiner Justizvollzugsdienst
- Schleswig-Holstein: SHBesG Anlage 5 (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. November 2024) · SHBesG Anlage 7 (Anwärtergrundbetrag) und Anlage 8 (Stellenzulagen) · Landesportal Schleswig-Holstein: Ausbildung Justizvollzugsbeamte/r
- Thüringen: ThürBesG Anlage 5 (Grundgehaltssätze, gültig ab 1. Februar 2025) · ThürBesG Anlage 7 (Anwärtergrundbetrag) und Anlage 8 (Stellenzulagen) · Justizvollzug Thüringen: Berufsbild mittlerer allgemeiner Justizvollzugsdienst
- Ländervergleich mit Einstiegsgehalt A 7, Anwärterbezügen und Vollzugszulage: 16 Länder im Justizvollzug