
Justizvollzug in Niedersachsen 2026
Du willst Justizvollzugsbeamter in Niedersachsen werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Niedersachsen 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.
Einstellung & Voraussetzungen in Niedersachsen
Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Niedersachsen ein Einstellungsalter von 20 bis unter 40 (Schwerbehinderte bis unter 45). Beim Schulabschluss wird Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.
Auswahlverfahren & Sporttest
Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: Ja (Burpees + 3.000-m-Lauf). Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.
Ausbildung im Vollzug (Niedersachsen)
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges, Wolfenbüttel. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
Besoldung & Vollzugszulage in Niedersachsen
In der Ausbildung erhältst du 1.469,04 € Grundbetrag + 50 %. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (3.026,51 € in Stufe 2, Tabellenstand 1. April 2026) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (95 € nach einem, 180 € nach zwei Dienstjahren); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.
Bewerbung in Niedersachsen
Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (justizvollzug Niedersachsen). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen zahlt die Justizvollzugszulage gestaffelt: 95 € nach einem und 180 € nach zwei Dienstjahren (Stand 2026, JVA Hannover). Anwärter erhalten zum Grundbetrag einen Anwärtersonderzuschlag von 50 %.
Besoldung in Niedersachsen in Zahlen (Stand September 2026)
Nach der Laufbahnprüfung wirst du in Niedersachsen im Eingangsamt A 7 (Justizvollzugsobersekretär/in) eingestuft. Das Grundgehalt beträgt in der Eingangsstufe 2 3.026,51 € und steigt bis zur Endstufe 10 auf 3.648,65 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026). Während des Vorbereitungsdienstes bekommst du den Anwärtergrundbetrag von 1.469,04 € (Einstiegsamt A 5 bis A 8, gültig ab 1. April 2026); dazu kommt ein Anwärtersonderzuschlag von 50 % für den gesamten Vorbereitungsdienst (Justizministerium). Die Justizvollzugszulage beträgt 95 € nach 1 Jahr / 180 € nach 2 Jahren (§ 39 NBesG + Anlage 11 Nr. 5 Abs. 2 und Anlage 12; ruhegehaltfähig: nein).
Ausblick: Das Kabinett hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen (Verheiratetenanteil von 170,36 € rückwirkend ab 1. Januar 2026 in alle Grundgehälter, +2,5 % ab 1. März 2027, +1,0 % ab 1. Januar 2028). Er lag am 24. September 2026 noch nicht im Landtag – Entwurf.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- NBesG Anlage 11 Nr. 5 (Zulage bei Justizvollzugseinrichtungen) und Anlage 12 (Höhe)
- NLBV: Besoldungstabellen ab 1. April 2026 (Anlage 5 und Anlage 15 NBesG)
- Justizportal Niedersachsen: Justizvollzugsfachwirt/in (Ausbildung im AVD)
- Kampagne des Justizministeriums „Gemeinsam. Sicher. Mensch." – FAQ
- Alle 16 Länder im Vergleich: Vergleichstabelle
Häufige Fragen — Justizvollzug Niedersachsen
Wie alt darf man für den Justizvollzug in Niedersachsen sein?
Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Niedersachsens liegt bei: 20 bis unter 40 (Schwerbehinderte bis unter 45). Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.
Welcher Schulabschluss wird in Niedersachsen verlangt?
Vorausgesetzt wird: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.
Was verdient man im Justizvollzug in Niedersachsen?
Während der Ausbildung gibt es 1.469,04 € Grundbetrag + 50 %. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (95 € nach einem, 180 € nach zwei Dienstjahren). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.
Stand: September 2026 — Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026, Bewerbungsvoraussetzungen laut justizportal.niedersachsen.de / gemeinsam-sicher-mensch.de, geprüft am 24. September 2026. Quellen: siehe Rechtsgrundlagen oben.