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Justizvollzug in Bayern — Ausbildung und Beruf
Bundesland · Stand September 2026

Justizvollzug in Bayern 2026

Andreas Rothermund
4 Min Lesezeit

Du willst Justizvollzugsbeamter in Bayern werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Bayern 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.

Einstellung & Voraussetzungen in Bayern

Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Bayern ein Einstellungsalter von 18 bis unter 45. Beim Schulabschluss wird mittlerer oder qualifizierender Hauptschulabschluss, oder Hauptschulabschluss + förderliche Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.

Auswahlverfahren & Sporttest

Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: Ja (Sportprüfung). Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.

Ausbildung im Vollzug (Bayern)

Die Ausbildung dauert 18 Monate und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die Bayerische Justizvollzugsakademie Straubing. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Besoldung & Vollzugszulage in Bayern

In der Ausbildung erhältst du 1.509,93 € Grundbetrag + Sonderzuschlag ja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (3.074,21 € in Stufe 2, Tabellenstand 1. Februar 2025) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (186,27 € im Monat, Stand 2026); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.

Bewerbung in Bayern

Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (justiz.bayern.de). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.

Besonderheiten in Bayern

Mit einer Altersgrenze von unter 45 Jahren (Bewerbung bis 44) ist Bayern besonders offen für spätere Quereinsteiger. Die Justizvollzugszulage beträgt 186,27 € im Monat (Stand 2026, Stellenausschreibungen auf justiz.bayern.de).

Besoldung in Bayern in Zahlen (Stand September 2026)

Nach der Laufbahnprüfung wirst du in Bayern im Eingangsamt A 7 (Obersekretär/in im Justizvollzugsdienst) eingestuft. Das Grundgehalt beträgt in der Eingangsstufe 2 3.074,21 € und steigt bis zur Endstufe 9 auf 3.615,26 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. Februar 2025). Während des Vorbereitungsdienstes bekommst du den Anwärtergrundbetrag von 1.509,93 € (A 5 bis A 8, gültig ab 1. Februar 2025); dazu kommt laut Justizportal ein Anwärtersonderzuschlag, dessen Höhe das Land nicht amtlich veröffentlicht (Art. 78 BayBesG: höchstens 70 %). Die Justizvollzugszulage beträgt 186,27 € ab Beginn (Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 BayBesG + Anlage 4; ruhegehaltfähig: ja).

Ausblick: Zum 1. Oktober 2026 sollen die Grundgehälter um 2,82 % steigen (A 7 Stufe 2 dann 3.160,90 €, Zulage 191,52 €). Das Landesamt für Finanzen zahlt ab Oktober im Vorgriff; der Gesetzentwurf (Drs. 19/12912 vom 15. Juli 2026) war am 24. September 2026 noch nicht vom Landtag beschlossen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Häufige Fragen — Justizvollzug Bayern

Wie alt darf man für den Justizvollzug in Bayern sein?

Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Bayerns liegt bei: 18 bis unter 45. Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.

Welcher Schulabschluss wird in Bayern verlangt?

Vorausgesetzt wird: mittlerer oder qualifizierender Hauptschulabschluss, oder Hauptschulabschluss + förderliche Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.

Was verdient man im Justizvollzug in Bayern?

Während der Ausbildung gibt es 1.509,93 € Grundbetrag + Sonderzuschlag ja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (186,27 € im Monat, Stand 2026). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.

Stand: September 2026 — Besoldungstabelle gültig ab 1. Februar 2025, Bewerbungsvoraussetzungen laut justiz.bayern.de, geprüft am 24. September 2026. Quellen: siehe Rechtsgrundlagen oben.

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