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Justizvollzug Gehalt 2026: Was verdient ein Vollzugsbeamter?
Besoldung · 16. Juni 2026

Justizvollzug Gehalt 2026: Was verdient ein Vollzugsbeamter?

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Du überlegst, in den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu gehen – und natürlich ist eine der ersten Fragen: Was bleibt am Ende des Monats übrig? Die ehrliche Antwort vorweg: Es gibt nicht das eine Gehalt. Justizvollzug ist Ländersache, und jedes Bundesland zahlt nach seinem eigenen Landesbesoldungsgesetz (LBesG). Trotzdem lässt sich gut zeigen, wie dein Verdienst aufgebaut ist, wo du startest und wie es sich entwickelt. Genau das machen wir hier – mit klaren Orientierungswerten und ohne erfundene Präzision.

Justizvollzugsbeamter Gehalt: So setzt sich deine Besoldung zusammen

Als Vollzugsbeamtin oder Vollzugsbeamter bist du verbeamtet und bekommst kein „Gehalt“ im klassischen Sinne, sondern eine Besoldung. Die besteht nicht nur aus einem Grundbetrag, sondern aus mehreren Bausteinen, die sich addieren:

  • Grundgehalt – richtet sich nach deiner Besoldungsgruppe (im AVD typischerweise A7 bis A9) und deiner Erfahrungsstufe.
  • Vollzugszulage – eine besondere Zulage für die Belastung im Dienst hinter Gittern. Für viele ein spürbarer Teil des Einkommens.
  • Schicht- und Wechselschichtzulagen – weil im Vollzug rund um die Uhr Dienst läuft.
  • Erschwerniszulagen – für besondere Dienste, etwa zu ungünstigen Zeiten.
  • Familienzuschlag – wenn du verheiratet bist oder Kinder hast.

Wichtig zu verstehen: Das Grundgehalt allein sagt wenig aus. Erst mit den Zulagen ergibt sich, was tatsächlich auf deinem Konto landet. Und genau diese Zulagen sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt.

Einstieg im AVD: meist Besoldungsgruppe A7

Nach bestandenem Vorbereitungsdienst (dem Laufbahnlehrgang im mittleren Vollzugsdienst) steigst du in der Regel in Besoldungsgruppe A7 ein. Schon während der Ausbildung als Anwärterin oder Anwärter bekommst du übrigens Anwärterbezüge – also ein Ausbildungsentgelt, kein klassisches Azubi-Gehalt.

So läuft’s in der Praxis: Du kommst frisch aus dem Lehrgang auf Station, beginnst in A7 in einer der unteren Erfahrungsstufen und steigst mit den Dienstjahren automatisch in höhere Stufen innerhalb deiner Besoldungsgruppe auf. Das heißt, dein Verdienst wächst auch dann, wenn du (noch) nicht befördert wirst.

Entwicklung: von A7 über A8 nach A9

Der klassische Karrierepfad im mittleren Vollzugsdienst sieht eine Entwicklung über die Besoldungsgruppen vor:

  • A7 – Einstieg nach dem Laufbahnlehrgang.
  • A8 – nach Bewährung und entsprechender Dienstzeit.
  • A9 – oft die Spitze des mittleren Dienstes; in vielen Ländern als Ziel-Endamt erreichbar (teils mit Amtszulage).

Wie schnell du von A7 nach A8 und A9 kommst, hängt von freien Stellen, deiner Beurteilung und den Regelungen deines Landes ab. Wer den Sprung in den gehobenen Vollzugsdienst schafft (etwa über ein Aufstiegsverfahren oder Studium), bewegt sich danach in höheren Gruppen (z. B. A9 gehoben und aufwärts) – das ist dann aber eine andere Laufbahn mit eigenen Voraussetzungen.

Die Vollzugszulage: dein besonderer Zuschlag

Die Vollzugszulage ist eine Besonderheit deines Berufs. Sie honoriert die spezielle Belastung im unmittelbaren Vollzugsdienst – also den täglichen, direkten Umgang mit Gefangenen. Sie kommt als fester monatlicher Betrag zusätzlich zum Grundgehalt dazu.

Wie hoch sie ausfällt und ob sie ruhegehaltfähig ist (also bei der Pension mitzählt), regelt jedes Bundesland selbst. In manchen Ländern wurde die Zulage in den letzten Jahren angehoben, um den Beruf attraktiver zu machen. Für dich heißt das: Schau in das LBesG deines Landes oder frag direkt beim einstellenden Justizvollzug nach dem aktuellen Betrag – pauschale Zahlen wären hier irreführend.

Schicht-, Wechselschicht- und Erschwerniszulagen

Im Vollzug wird im Schichtbetrieb gearbeitet – Früh, Spät, Nacht, Wochenende, Feiertage. Genau dafür gibt es Ausgleich:

  • Wechselschichtzulage – wenn du in einem regelmäßigen Wechsel über alle Schichten inklusive Nachtdienst eingesetzt bist.
  • Schichtzulage – für Schichtdienst, der die strengeren Wechselschicht-Kriterien nicht voll erfüllt.
  • Erschwerniszulagen / Zeitzuschläge – etwa für Dienst zu ungünstigen Zeiten wie Nacht, Sonn- und Feiertag.

Praxisbeispiel: Wer dauerhaft im rollierenden Wechselschichtdienst mit Nachtanteil steht, kommt am Monatsende spürbar anders raus als jemand, der überwiegend im Tagdienst arbeitet. Auch diese Zulagen sind landesabhängig – Höhe und Voraussetzungen stehen in den jeweiligen Erschwerniszulagen-Regelungen deines Landes.

Familienzuschlag: für Ehe und Kinder

Unabhängig von deiner Tätigkeit bekommst du als Beamter einen Familienzuschlag, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, sowie Zuschläge pro Kind. Auch dieser Baustein ist Ländersache und unterscheidet sich in der Höhe. Bei mehreren Kindern kann das einen ordentlichen Unterschied machen.

Orientierungstabelle: grobe Einordnung A7 bis A9

Damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst, hier eine grobe Orientierung der monatlichen Grundgehälter (ohne Zulagen). Achtung – bitte ernst nehmen: Diese Werte sind eine grobe Orientierung, kein verbindlicher Wert. Die tatsächlichen Beträge unterscheiden sich je Bundesland, je Erfahrungsstufe und ändern sich mit Besoldungsanpassungen. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist immer das offizielle Landesbesoldungsgesetz (LBesG) deines Bundeslandes.

Besoldungsgruppe Phase Monatliches Grundgehalt (grobe Orientierung)
A7 Einstieg, untere Erfahrungsstufe ca. 2.800–3.000 €
A7 höhere Erfahrungsstufe ca. 3.300–3.500 €
A8 nach Bewährung ca. 3.000–3.700 €
A9 Endamt mittlerer Dienst ca. 3.300–4.100 €

Die Spannen sind bewusst weit gefasst, weil sie sowohl die Unterschiede zwischen den Ländern als auch zwischen den Erfahrungsstufen abbilden. Hinzu kommen Vollzugszulage, Schicht-/Wechselschichtzulagen und ggf. Familienzuschlag – die machen am Ende einen echten Unterschied. Verlass dich für konkrete Zahlen nicht auf diese Tabelle, sondern auf die offizielle Besoldungstabelle deines Landes.

Brutto, netto und der Beamten-Vorteil

Ein wichtiger Punkt, der oft unterschätzt wird: Als Beamtin oder Beamter zahlst du keine Sozialabgaben – keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden vom Brutto abgezogen. Dadurch liegt dein Netto bei gleichem Brutto deutlich höher als bei einem Angestellten.

Aber: Dafür sorgst du selbst für deine Krankenabsicherung. Üblich ist die Kombination aus Beihilfe (der Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten) und einer ergänzenden privaten Krankenversicherung (PKV) für den Rest. Diese PKV-Beiträge solltest du bei deiner Rechnung im Kopf behalten – sie mindern den Netto-Vorteil ein Stück weit, der Vorteil bleibt aber in vielen Fällen bestehen. Wie sich Beihilfe und PKV in deinem Fall genau auswirken, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

FAQ rund ums Justizvollzug-Gehalt

Mit welcher Besoldungsgruppe steige ich im Vollzugsdienst ein?

Im allgemeinen Vollzugsdienst (mittlerer Dienst) startest du nach dem Laufbahnlehrgang in der Regel in A7. Während der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge.

Wie entwickelt sich mein Gehalt mit der Zeit?

Auf zwei Wegen: Innerhalb deiner Besoldungsgruppe steigst du mit den Dienstjahren in höhere Erfahrungsstufen auf, und durch Beförderung kannst du von A7 über A8 nach A9 klettern. Beides erhöht dein Einkommen.

Warum finde ich überall andere Gehaltszahlen?

Weil Justizvollzug Ländersache ist. Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesbesoldungsgesetz (LBesG) mit eigenen Beträgen und Zulagenregelungen. Deshalb sind alle Werte hier nur grobe Orientierung – maßgeblich ist das offizielle Portal deines Landes.

Was bringt die Vollzugszulage konkret?

Sie ist ein fester monatlicher Zuschlag für die besondere Belastung im Dienst und kommt zusätzlich zum Grundgehalt. Höhe und Details legt dein Bundesland fest – frag am besten direkt beim einstellenden Justizvollzug nach dem aktuellen Betrag.

Habe ich als Beamter mehr netto?

Tendenziell ja, weil keine Sozialabgaben abgezogen werden. Dafür trägst du selbst Kosten für die private Krankenversicherung neben der Beihilfe. Diesen Punkt solltest du in deine persönliche Rechnung einbeziehen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Besoldungsauskunft. Alle Werte: Stand 2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die offiziellen Regelungen und das Landesbesoldungsgesetz deines Bundeslandes.

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