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Netto vom Brutto im Vollzugsdienst – mit Rechenbeispiel
Besoldung · 17. Juni 2026

Netto vom Brutto im Vollzugsdienst – mit Rechenbeispiel

Warum Beamte im Vollzug netto vergleichsweise viel behalten – und ein einfaches Rechenbeispiel vom Brutto zum Netto.

Andreas Rothermund
1 Min Lesezeit

„Klingt nicht viel“ – diesen Eindruck täuscht das Bruttogehalt von Beamten oft. Weil keine Sozialabgaben anfallen, bleibt vom Brutto erstaunlich viel übrig. Wir erklären, warum das so ist, und rechnen es beispielhaft durch.

Keine Sozialabgaben – der große Unterschied

Als Beamtin oder Beamter zahlst du keine Renten-, Arbeitslosen- und keine gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Genau diese Abzüge fressen bei Angestellten rund 20 Prozent des Bruttos – bei dir fallen sie weg.

Was abgezogen wird

Vom Brutto gehen ab: Lohnsteuer (je nach Steuerklasse), gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie dein Beitrag zur privaten Krankenversicherung (die Beihilfe übernimmt einen großen Teil deiner Krankheitskosten).

Rechenbeispiel

Bei einem Bruttogehalt von rund 3.000 € bleiben – je nach Steuerklasse, Kirchensteuer und PKV-Beitrag – grob 2.300 bis 2.500 € netto. Das ist ein deutlich höherer Anteil als bei vergleichbar bezahlten Angestellten.

Hinweis: Es handelt sich um ein vereinfachtes Beispiel; dein tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Familienstand und PKV-Tarif ab.

Häufige Fragen

Warum ist mein Netto so hoch?

Weil Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dadurch bleibt ein größerer Anteil des Bruttos als Netto übrig als bei Angestellten.

Was kostet die private Krankenversicherung?

Mit Beihilfe musst du nur den Restanteil privat versichern; der Beitrag ist dadurch überschaubar und planbar.

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