
Gehaltsentwicklung A7 bis A9: Eine Beispiel-Karriere im Vollzug
Wie sich das Gehalt im Vollzug über die Jahre entwickelt – von A7 beim Einstieg bis zu den Beförderungsämtern A8 und A9.
Wie viel verdient man im Vollzug nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren? Wir zeichnen eine typische Karriere nach – vom Einstieg in A7 über die Beförderung bis A9, inklusive der Faktoren, die dein Gehalt nach oben treiben.
Der Einstieg: A7
Du beginnst als Justizvollzugssekretär in A7, untere Erfahrungsstufe. In den ersten Jahren steigt das Grundgehalt durch die Stufen am stärksten – dazu kommen Vollzugszulage und Schichtzuschläge.
Die Beförderung: A8 und A9
Nach Probezeit, guten Beurteilungen und freien Stellen folgt die Beförderung nach A8 (Obersekretär) und später A9 (Hauptsekretär/Amtsinspektor). Jede Beförderung bringt einen Gehaltssprung, zusätzlich zu den weiterlaufenden Erfahrungsstufen.
Was die Karriere beschleunigt
Engagement, Fortbildungen, Funktionsstellen (z. B. in der Sicherungsgruppe) und der Aufstieg in den gehobenen Dienst (bis A13) heben das Gehalt deutlich. Wer Verantwortung übernimmt, wird auch finanziell belohnt.
Zwei Mechanismen, die dein Gehalt heben
Im Beamtenverhältnis wächst der Verdienst auf zwei voneinander unabhängigen Wegen — und wer nur
den einen kennt, unterschätzt die Entwicklung regelmäßig. Der erste ist die
Erfahrungsstufe: Innerhalb derselben Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit
zunehmender Berufserfahrung automatisch, ohne Antrag und ohne freie Planstelle.
Der zweite ist die Beförderung in ein höheres Amt, die an Beurteilung, Bewährung
und eine tatsächlich freie Stelle gebunden ist.
Beide laufen nebeneinander weiter. Wer befördert wird, verliert seine Erfahrung nicht — die
Stufenlaufbahn setzt sich im neuen Amt fort. Umgekehrt steigt das Gehalt auch dann weiter, wenn
über Jahre keine Beförderungsstelle frei wird. Das ist der Grund, warum zwei Kolleginnen mit
identischer Besoldungsgruppe unterschiedlich viel verdienen können.
Die Ämter im mittleren Vollzugsdienst
Der Weg führt vom Eingangsamt in A7 über A8 nach A9. Zu jedem Amt gehört eine eigene
Amtsbezeichnung — im Justizvollzugsdienst typischerweise Justizvollzugssekretärin oder
-sekretär (A7), Justizvollzugsobersekretär (A8) und Justizvollzughauptsekretär (A9); die
Bezeichnungen können je Land leicht abweichen. A9 ist zugleich das Spitzenamt des mittleren
Dienstes und in vielen Ländern mit einer Amtszulage kombinierbar.
keine Frage der Dienstjahre allein. Sie setzt eine freie, entsprechend bewertete Planstelle voraus —
deshalb unterscheidet sich das Beförderungstempo zwischen Anstalten und Ländern teils deutlich,
selbst bei gleicher Beurteilung.
Über A9 hinaus: der Aufstieg
Wer weiter will, wechselt über den Aufstieg in den gehobenen Vollzugsdienst.
Dort beginnt die Laufbahn im Eingangsamt A9 oder A10 und reicht bis A13. Der Aufstieg setzt in der
Regel eine gesonderte Eignungsfeststellung, ein Auswahlverfahren und eine weitere
Ausbildungs- oder Studienphase voraus. Auch Funktionsstellen — etwa in der Sicherungsgruppe, im
Werkdienst oder in der Ausbildung neuer Anwärter — verändern Aufgaben und Perspektive, ohne dass
sich zwingend sofort die Besoldungsgruppe ändert.
Wie stark sich das am Ende auszahlt, hängt zusätzlich vom Bundesland ab, weil die Grundgehälter
je Land unterschiedlich ausfallen — nachzulesen im
Bundesland-Vergleich.
Womit die Laufbahn beginnt, steht im Artikel zum
Einstiegsgehalt in A7.
Häufige Fragen
Wie schnell wird man befördert?
Erste Beförderungen sind nach der Probezeit und bei guter Beurteilung oft nach wenigen Jahren möglich – abhängig von freien Planstellen.
Kann ich über A9 hinaus?
Ja, über den Aufstieg in den gehobenen Dienst sind A10 bis A13 erreichbar.
Steigt mein Gehalt auch ohne Beförderung?
Ja. Innerhalb der Besoldungsgruppe wächst das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen automatisch, also allein durch Berufserfahrung. Eine Beförderung kommt als zweiter, unabhängiger Mechanismus hinzu und setzt eine freie Planstelle voraus.
Verliere ich meine Erfahrungsstufe bei einer Beförderung?
Nein. Die in der bisherigen Besoldungsgruppe erworbene Erfahrung geht nicht verloren, die Stufenlaufbahn setzt sich im höheren Amt fort. Deshalb bleibt ein Erfahrungsvorsprung gegenüber jüngeren Kolleginnen und Kollegen auch nach einer gemeinsamen Beförderung bestehen.