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StVollzG & Landesvollzugsgesetze verständlich erklärt
Recht · 16. Juni 2026

StVollzG & Landesvollzugsgesetze verständlich erklärt

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Du steigst in den allgemeinen Vollzugsdienst ein und hörst ständig von „dem StVollzG“, aber auf deiner Station gilt plötzlich ein Landesgesetz mit einem ganz anderen Namen? Willkommen im föderalen Dschungel des deutschen Strafvollzugs. Keine Sorge: Sobald du einmal verstanden hast, wer was regelt, ist die Sache erstaunlich logisch. Dieser Überblick erklärt dir verständlich, welche Rechtsgrundlagen deinen Arbeitsalltag bestimmen — und warum es kein einheitliches „Vollzugsgesetz für ganz Deutschland“ mehr gibt.

Hinweis: Dieser Text informiert dich allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte sind das jeweils geltende Gesetz deines Bundeslandes und die offiziellen Stellen maßgeblich.

Das StVollzG: vom bundesweiten Standard zum Auslaufmodell

Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) des Bundes trat 1977 in Kraft und war über Jahrzehnte die zentrale Rechtsgrundlage für den Strafvollzug in ganz Deutschland. Es hat damals etwas geleistet, das vorher fehlte: Es schrieb erstmals bundesweit fest, welche Rechte und Pflichten Gefangene haben, wie Sicherheit und Ordnung gewahrt werden und — besonders wichtig — dass der Vollzug ein klares Ziel verfolgt: die Resozialisierung. Gefangene sollen befähigt werden, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen.

Lange Zeit war das StVollzG also der gemeinsame Nenner. Wer in Hamburg oder in Bayern arbeitete, stützte sich auf dasselbe Gesetz. Das hat sich grundlegend geändert — und genau hier wird es für dich spannend.

Die Föderalismusreform 2006: ab jetzt sind die Länder dran

Mit der Föderalismusreform 2006 hat der Gesetzgeber die Karten neu gemischt. Die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug wanderte vom Bund zu den 16 Bundesländern. Im Klartext: Jedes Land darf seitdem sein eigenes Strafvollzugsrecht schreiben.

Das bundesweite StVollzG ist damit nicht einfach verschwunden. Es gilt als eine Art Auffanglösung weiter, solange und soweit ein Land noch kein eigenes Gesetz für einen bestimmten Bereich erlassen hat. Nach und nach haben aber alle Länder eigene Regelwerke geschaffen — und in der Praxis arbeitest du heute fast überall mit dem Landesvollzugsgesetz deines Bundeslandes, nicht mehr mit dem alten Bundes-StVollzG.

Warum dieser Aufwand? Die Idee war, dass die Länder näher an ihren Anstalten und regionalen Gegebenheiten sind und passgenauere Regeln schaffen können. Der Preis dafür: 16 teils unterschiedliche Gesetze statt einem.

Landesvollzugsgesetze: gleiche Idee, verschiedene Namen

Jedes Land hat seinem Gesetz einen eigenen Namen und Aufbau gegeben. Ein paar Beispiele, damit du die Logik dahinter erkennst:

  • BayStVollzG — das Bayerische Strafvollzugsgesetz.
  • StVollzG NRW — das Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen.
  • JVollzGB BW — das Justizvollzugsgesetzbuch Baden-Württemberg, das mehrere Vollzugsbereiche in einem Buch bündelt.

Manche Länder haben kompakte Einzelgesetze, andere ganze „Gesetzbücher“, die Strafvollzug, Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug und Sicherungsverwahrung unter einem Dach zusammenfassen. Der Name verrät dir oft schon die Struktur. Welches Gesetz für dich gilt, hängt schlicht davon ab, in welchem Bundesland deine Anstalt steht.

Praxisbeispiel: derselbe Fall, zwei Bundesländer

Stell dir vor, ein Gefangener stellt einen Antrag auf zusätzliche Besuchszeit. Das Grundprinzip — Gefangene haben ein Recht auf Besuch, der Vollzug fördert Kontakte nach außen — findest du in jedem Landesgesetz. Aber die Details, etwa wie viele Stunden Besuch pro Monat als Mindestmaß vorgesehen sind oder unter welchen Voraussetzungen Langzeitbesuche möglich sind, können sich von Land zu Land unterscheiden. Deshalb gilt für dich auf Station immer: Der maßgebliche Maßstab ist das Gesetz deines Bundeslandes, nicht das, was eine Kollegin aus einem Nachbarland erzählt.

Was diese Gesetze konkret regeln

So unterschiedlich die Namen sind — inhaltlich kreisen alle Vollzugsgesetze um dieselben großen Bausteine. Diese Themen begegnen dir im Dienst immer wieder:

  • Vollzugsziel und Resozialisierung: Der Vollzug soll Gefangene auf ein straffreies Leben vorbereiten. Behandlung, Arbeit, Ausbildung und soziale Hilfen dienen diesem Ziel.
  • Rechte und Pflichten der Gefangenen: Vom Recht auf Besuch, Post und medizinische Versorgung bis zu Pflichten wie der Mitwirkung an der eigenen Behandlung und der Einhaltung der Hausordnung.
  • Sicherheit und Ordnung: Regeln zu Durchsuchungen, Haftraumkontrollen, dem Umgang mit gefährlichen Gegenständen und der Aufrechterhaltung eines geordneten Anstaltsbetriebs.
  • Maßnahmen und besondere Sicherungsmaßnahmen: Etwa Disziplinarmaßnahmen bei Pflichtverstößen oder besondere Sicherungsmaßnahmen, wenn akute Gefahr droht — jeweils an klare Voraussetzungen gebunden.
  • Vollzugslockerungen und Entlassungsvorbereitung: Ausgang, Freigang oder Urlaub aus der Haft als Schritte zurück in die Gesellschaft, sowie die Vorbereitung auf die Entlassung.

Diese Struktur ist über die Länder hinweg gut vergleichbar. Du findest dich also schnell zurecht, selbst wenn du das Bundesland wechselst — du musst nur wissen, dass die Feinheiten variieren.

Warum das für dich im Vollzugsdienst wichtig ist

Du fragst dich vielleicht: „Muss ich als Beamter wirklich Gesetzeskunde betreiben?“ Die ehrliche Antwort: Du musst kein Jurist sein, aber du solltest wissen, auf welcher Grundlage du handelst. Praktisch jede Maßnahme, die du auf Station triffst — eine Durchsuchung, das Versagen oder Gewähren einer Vergünstigung, das Reagieren auf einen Regelverstoß — stützt sich auf dein Landesvollzugsgesetz.

Das hat drei handfeste Konsequenzen für deinen Alltag:

  1. Rechtssicherheit für dich: Wer weiß, worauf eine Maßnahme beruht, handelt sicherer und kann seine Entscheidung nachvollziehbar begründen. Das schützt dich, wenn ein Gefangener eine Maßnahme anficht.
  2. Fairness und Gleichbehandlung: Die Gesetze geben den Rahmen vor, in dem Gefangene gleich behandelt werden. Das nimmt Willkür aus dem Spiel und stärkt das Klima auf Station.
  3. Orientierung beim Landeswechsel: Wenn du dich in einem anderen Bundesland bewirbst oder versetzt wirst, gelten andere Detailregeln. Ein Blick ins dortige Gesetz erspart dir Überraschungen.

Im Laufbahnlehrgang lernst du genau dieses Handwerkszeug. Niemand erwartet, dass du jeden Paragraphen auswendig kennst — aber du sollst wissen, wo etwas steht und wie du es im konkreten Fall anwendest.

Details unterscheiden sich je Bundesland

Das ist die wohl wichtigste Botschaft dieses Überblicks: Weil der Strafvollzug Ländersache ist, weichen die Details von Bundesland zu Bundesland ab. Das betrifft nicht nur die Vollzugsregeln selbst, sondern auch deine eigene Laufbahn — Besoldung, Einstellungsvoraussetzungen, Zulagen und Ablauf des Auswahlverfahrens regeln die Länder ebenfalls eigenständig.

Verlasse dich deshalb nie blind auf eine pauschale Aussage „in Deutschland gilt…“. Prüfe immer die Rechtslage und die offiziellen Informationen deines konkreten Bundeslandes. Maßgeblich sind das Justizministerium beziehungsweise das Justizvollzug-Portal deines Landes sowie der aktuelle Gesetzestext. Stand der allgemeinen Einordnung hier: 2026, ohne Gewähr — das offizielle Landesportal ist immer die verlässlichste Quelle.

FAQ

Gilt das Bundes-StVollzG heute noch?

Ja, aber nur noch eingeschränkt. Es wirkt als Auffanglösung dort, wo ein Land für einen bestimmten Bereich noch keine eigene Regelung getroffen hat. In der Praxis arbeitest du heute überwiegend mit dem Vollzugsgesetz deines Bundeslandes.

Warum gibt es kein einheitliches Vollzugsgesetz mehr?

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug bei den Ländern. Sie sollen näher an ihren Anstalten und regionalen Bedingungen passgenauere Regeln schaffen können. Deshalb gibt es 16 eigene Landesvollzugsgesetze.

Woran erkenne ich, welches Gesetz für mich gilt?

Maßgeblich ist das Bundesland, in dem deine Justizvollzugsanstalt liegt. Beispiele sind das BayStVollzG in Bayern, das StVollzG NRW in Nordrhein-Westfalen oder das JVollzGB in Baden-Württemberg.

Muss ich als Anwärter alle Paragraphen auswendig können?

Nein. Wichtiger ist, dass du die Systematik verstehst und weißt, wo du nachschlägst. Der Laufbahnlehrgang vermittelt dir, wie du die Regeln deines Landes im konkreten Fall anwendest.

Was ändert sich rechtlich, wenn ich das Bundesland wechsle?

Es gilt dann das Vollzugsgesetz deines neuen Landes, und die Details — etwa zu Lockerungen, Besuchsregeln oder Maßnahmen — können abweichen. Ebenso unterscheiden sich Besoldung und Laufbahnregeln. Ein Blick in die offiziellen Informationen des neuen Landes lohnt sich immer.

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