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Sicherungsverwahrung: Was Bedienstete wissen müssen
Recht · 17. Juni 2026

Sicherungsverwahrung: Was Bedienstete wissen müssen

Was Sicherungsverwahrung von der Strafhaft unterscheidet und welche Besonderheiten der Dienst dabei beachtet.

Andreas Rothermund
1 Min Lesezeit

Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Tätern. Für den Dienst gelten dabei eigene rechtliche und praktische Regeln.

Strafe oder Maßnahme?

Anders als die Strafhaft dient die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne, sondern der Gefahrenabwehr. Sie greift nach verbüßter Strafe, wenn von einem Täter weiterhin erhebliche Gefahr ausgeht.

Das Abstandsgebot

Untergebrachte müssen besser gestellt sein als Strafgefangene – mehr Raum, mehr Angebote, mehr Therapie. Dieses „Abstandsgebot“ prägt den Dienst in diesem Bereich.

Anforderungen an den Dienst

Der Umgang verlangt besondere Sorgfalt: hohe Sicherheit bei gleichzeitig therapeutischer Ausrichtung. Geduld, Professionalität und eine klare Haltung sind hier besonders gefragt.

Häufige Fragen

Ist Sicherungsverwahrung eine Strafe?

Nein, sie ist eine Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit nach verbüßter Strafe.

Was bedeutet das Abstandsgebot?

Untergebrachte müssen deutlich bessere Bedingungen haben als Strafgefangene – das prägt Unterbringung und Dienst.

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