Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Bedienstete im Justizvollzug wissen müssen
Zum 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu – die Reform ist beschlossene Sache. Für Bedienstete im Justizvollzug lohnt der genaue Blick aus einem Grund, der mit der Reform selbst zunächst nichts zu tun hat: Im Ruhestand fällt oft mehr weg als nur ein Teil des Grundgehalts.
Warum die Lücke im Vollzug größer ausfällt als gedacht
Die Pension bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Genau dieses Wort ist im Justizvollzug entscheidend. Zum monatlichen Einkommen tragen neben dem Grundgehalt regelmäßig weitere Bestandteile bei – etwa Zulagen für den Vollzugsdienst sowie Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst. Ob und in welchem Umfang solche Bestandteile ruhegehaltfähig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und ist keineswegs durchgängig der Fall.
Die praktische Folge: Wer seine Versorgungslücke überschlägt, indem er den Ruhegehaltssatz auf sein gesamtes aktuelles Nettoeinkommen anwendet, rechnet die Lücke systematisch zu klein. Realistisch ist die Rechnung nur auf Basis der tatsächlich ruhegehaltfähigen Bezüge. Ein Blick in die Besoldungsmitteilung und eine Nachfrage bei der Versorgungsstelle, welche Bestandteile mitzählen, ist deshalb der ehrlichste erste Schritt – noch vor jeder Produktfrage. Eine Einordnung der Gehaltsbestandteile gibt der Ratgeber Justizvollzugsbeamter Gehalt netto.
Hinzu kommt die besondere Altersgrenze: Im Vollzugsdienst endet die aktive Dienstzeit in vielen Ländern früher als die Regelaltersgrenze. Wer früher ausscheidet, erreicht seltener die 40 anrechenbaren Dienstjahre, die für den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent nötig sind – und muss die Versorgung über mehr Jahre strecken.
Was das Altersvorsorgedepot ist
Es handelt sich um ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Die bei Riester verpflichtende vollständige Beitragsgarantie entfällt, damit dürfen die Beiträge in Fonds und ETFs fließen. Zur Wahl stehen Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt, ein freies Depot mit bis zu 100 Prozent Aktienquote und ein vorkonfiguriertes Standarddepot. Für alle zertifizierten Verträge gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten jährlich, im Verfahren von ursprünglich 1,5 Prozent verschärft. Die Auszahlung ist an das Rentenalter gebunden.
Die Förderung im Überblick
| Förderbaustein | Höhe |
|---|---|
| Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr | 50 Prozent = bis 180 Euro |
| Zulage auf 360,01 bis 1.800 Euro | 25 Prozent = bis 360 Euro |
| Grundzulage maximal | 540 Euro pro Jahr |
| Kinderzulage je Kind | 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag |
| Berufseinsteigerbonus unter 25 Jahren | 200 Euro einmalig |
Die Staffelung begünstigt kleine Beträge deutlich: Auf die ersten 360 Euro im Jahr – 30 Euro im Monat – gibt es die Hälfte obendrauf. Wer die vollen 1.800 Euro aufbringt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Beides ist unabhängig von der Besoldungsgruppe.
Die Hürde, die nur Beamte betrifft
Beamtinnen und Beamte sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar zulageberechtigt. Damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage berechnen kann, benötigt sie allerdings die Besoldungsdaten – und die werden bei Beamten nicht automatisch übermittelt. Nötig ist eine ausdrückliche, fristgebundene Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle; als Landesbeamter richtet sie sich an das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Wird die Frist versäumt, entfällt die Förderung für den betreffenden Zeitraum. Eine Wiedereinsetzung gelingt nur unter engen Voraussetzungen und hat die Gerichte bereits beschäftigt. Es ist der häufigste Grund dafür, dass Beamte trotz laufendem Vertrag ohne Zulage bleiben – ein Schritt, der bei Angestellten schlicht automatisch passiert und deshalb in allgemeinen Ratgebern kaum vorkommt.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Ab dem 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter – ohne Kündigung, ohne Umstellung, ohne Wertverlust.
Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist auf Antrag möglich, aber einmalig und unwiderruflich: höchstens 150 Euro beim bisherigen Anbieter, einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungsgebühr beim neuen; erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Die Abwägung im Detail: Riester behalten oder wechseln?
Was jetzt sinnvoll ist
Vor 2027 gibt es keine zertifizierten Produkte zum Vergleichen. Nutzen lässt sich die Zeit trotzdem: Klären Sie, welche Ihrer Bezügebestandteile ruhegehaltfähig sind, welche Altersgrenze für Ihre Laufbahn gilt und wie viele anrechenbare Dienstjahre Sie bis dahin erreichen. Aus diesen drei Angaben ergibt sich die realistische Versorgungslücke – und daraus der Sparbetrag, der sie schließt.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen, besondere Altersgrenzen und Ruhegehaltssatz richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Amtliche Informationen zur Reform: Bundesfinanzministerium.
Häufige Fragen
Sind Justizvollzugsbeamte zulageberechtigt?
Ja. Beamtinnen und Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt und können die staatliche Förderung vollständig nutzen. Voraussetzung ist eine ausdrückliche, fristgebundene Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, dass die Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt werden dürfen.
Warum ist die Versorgungslücke im Vollzug oft größer als erwartet?
Weil sich die Pension nur nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemisst. Zulagen für den Vollzugsdienst sowie Schicht-, Nacht- und Feiertagszuschläge sind nicht durchgängig ruhegehaltfähig – ob und in welchem Umfang, richtet sich nach Landesrecht. Wer den Ruhegehaltssatz auf sein gesamtes aktuelles Netto anwendet, unterschätzt die Lücke deshalb systematisch.
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro im Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft mit Bestandsschutz und der bisherigen Förderung automatisch weiter. Es gibt keine Zwangsumstellung und keine Entwertung des angesparten Kapitals. Nur neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich; ein freiwilliger Wechsel ist einmalig und unwiderruflich.
Wohin geht die Einwilligungserklärung?
Als Landesbeamtin oder Landesbeamter an das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung. Reichen Sie sie direkt nach Vertragsabschluss ein, nicht erst zum Jahresende, und bewahren Sie einen Eingangsnachweis auf – bei versäumter Frist entfällt die Förderung für den betreffenden Zeitraum.
Ab wann kann ich abschließen?
Ab dem 1. Januar 2027. Vorher existieren keine zertifizierten Altersvorsorgedepots, deren Konditionen sich vergleichen ließen. Bis dahin lohnt es sich, die eigene Versorgungssituation zu klären.