Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln? Ratgeber für den Justizvollzug
Ende 2025 bestanden bundesweit rund 14,7 Millionen Riester-Verträge. Zum 1. Januar 2027 endet das Neugeschäft, das Altersvorsorgedepot tritt an seine Stelle. Für Bestandsverträge ändert sich dadurch zunächst nichts – irgendwann steht aber die Frage im Raum, ob man wechselt. Sie ist einmalig und unwiderruflich zu beantworten, und deshalb keine, die man nebenbei entscheidet.
Der ruhige Ausgangspunkt
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wer bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen hat, muss nichts tun: Der Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung automatisch weiter. Keine Kündigung, keine Zwangsumstellung, kein Wertverlust des Angesparten. Wer sich unsicher ist, verliert durch Abwarten nichts – anders als durch eine voreilige, unumkehrbare Entscheidung.
Was ein Wechsel kostet
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Erhaltene Zulagen und Steuervorteile | bleiben vollständig erhalten |
| Kosten beim bisherigen Anbieter | höchstens 150 Euro |
| Einmalige Verwaltungsgebühr beim neuen Anbieter | höchstens 150 Euro |
| Umkehrbarkeit | keine – einmalig und unwiderruflich |
Die Deckelung auf je 150 Euro gilt unabhängig von der bisherigen Vertragsdauer. Das finanzielle Risiko ist damit begrenzt; entscheidend ist die Unumkehrbarkeit.
Erst die Lücke, dann das Produkt
Bevor man über einen Wechsel nachdenkt, sollte klar sein, wie groß die Versorgungslücke überhaupt ist – und im Justizvollzug wird sie häufig unterschätzt. Grund ist, dass sich die Pension nur nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemisst. Zulagen für den Vollzugsdienst und Zuschläge für Schicht-, Nacht- oder Feiertagsdienst sind nicht durchgängig ruhegehaltfähig; ob und in welchem Umfang, richtet sich nach Landesrecht.
Wer den Ruhegehaltssatz auf sein gesamtes heutiges Netto anwendet, rechnet die Lücke deshalb zu klein – und legt in der Folge auch den Sparbetrag zu niedrig an. Die belastbare Rechnung beginnt bei der Besoldungsmitteilung und der Frage an die Versorgungsstelle, welche Bestandteile mitzählen. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot für den Justizvollzug.
Die drei Zahlen für die Entscheidung
Effektivkosten. Sie stehen in der jährlichen Standmitteilung und zeigen, um wie viele Prozentpunkte die Rendite jedes Jahr durch Kosten gemindert wird. Zertifizierte Altersvorsorgedepots dürfen ab 2027 höchstens 1,0 Prozent aufweisen – das ist der Vergleichsmaßstab. Zu bedenken: Was in den ersten Vertragsjahren an Abschlusskosten bereits abgetragen wurde, holt kein Wechsel zurück.
Restlaufzeit. Sie ist das stärkste Argument in beide Richtungen: Je länger der Horizont, desto mehr wiegt die Renditechance einer höheren Aktienquote; je kürzer, desto mehr wiegt Sicherheit. Maßgeblich ist die für Ihre Laufbahn geltende Altersgrenze – im Vollzugsdienst liegt sie in vielen Ländern unter der Regelaltersgrenze. Wer pauschal mit 67 kalkuliert, überschätzt seinen Anlagehorizont.
Altzusagen. Enthält der Vertrag einen garantierten Rentenfaktor? Er bestimmt, wie viel monatliche Rente je angespartem Kapital fließt, ist heute meist nicht mehr erhältlich – und verfällt beim Wechsel. Das wiegt schwer zugunsten des Behaltens.
Wofür der Wechsel spricht
Vor allem die Anlagestruktur: Riester-Verträge unterliegen einer vollständigen Beitragsgarantie, die Anbieter zu überwiegend sicheren, niedrig verzinsten Anlagen zwingt. Über lange Zeiträume kostet das Rendite. Das Altersvorsorgedepot kennt diesen Zwang in der freien Variante nicht – und die Förderung bleibt trotzdem erhalten.
Zudem wird nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel aller Riester-Verträge nicht mehr aktiv bespart. Bei einem ruhenden Vertrag lohnt die Prüfung besonders.
Wofür das Behalten spricht
Nähe zur Altersgrenze, ein garantierter Rentenfaktor und eine geringe Risikotoleranz. Ein Depot mit hoher Aktienquote schwankt sichtbar; wer bei Rückgängen zu Umschichtungen neigt, realisiert Verluste, die er sonst ausgesessen hätte. Für diesen Fall ist eine garantierte Lösung die passendere – auch bei niedrigerer erwarteter Rendite.
Die Einwilligung nicht übersehen
Als Beamtin oder Beamter sind Sie unmittelbar zulageberechtigt, Ihre Besoldungsdaten fließen aber nicht automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Nötig ist eine ausdrückliche, fristgebundene Einwilligung gegenüber dem zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung. Klären Sie bei einem Wechsel, ob die für den Altvertrag erteilte Einwilligung fortgilt oder neu erteilt werden muss – eine versäumte Einwilligung kostet die Förderung für den betreffenden Zeitraum.
Zeitpunkt
Vor dem 1. Januar 2027 gibt es keine zertifizierten Altersvorsorgedepots, deren Konditionen sich vergleichen ließen. Eine unumkehrbare Entscheidung ohne Vergleichsmöglichkeit ergibt keinen Sinn. Sinnvoll ist, bis dahin die drei Zahlen zusammenzutragen – dann steht die Entscheidung 2027 in wenigen Minuten.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen und besondere Altersgrenzen richten sich nach Landesrecht; maßgeblich sind die geltenden Bestimmungen und die Bedingungen Ihres Vertrags. Amtliche Informationen: Bundesfinanzministerium.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?
Nein. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine Umstellungspflicht. Nur neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich.
Was kostet der Wechsel ins Altersvorsorgedepot?
Beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro, unabhängig von der Vertragsdauer, und beim neuen Anbieter einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungsgebühr. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
Warum sollte ich zuerst meine Versorgungslücke prüfen?
Weil sie im Justizvollzug häufig unterschätzt wird. Die Pension bemisst sich nur nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen; Vollzugs-, Schicht- und Feiertagszulagen sind nicht durchgängig ruhegehaltfähig. Wer den Ruhegehaltssatz auf sein gesamtes heutiges Netto anwendet, rechnet die Lücke zu klein und spart entsprechend zu wenig.
Kann ich den Wechsel rückgängig machen?
Nein. Der Wechsel erfolgt auf Antrag einmalig und unwiderruflich. Deshalb sollte er erst vollzogen werden, wenn zertifizierte Produkte am Markt und vergleichbar sind – also frühestens ab dem 1. Januar 2027.
Woran erkenne ich einen teuren Altvertrag?
An den Effektivkosten aus der jährlichen Standmitteilung. Sie geben an, um wie viele Prozentpunkte die Rendite jährlich gemindert wird. Zertifizierte Altersvorsorgedepots dürfen ab 2027 höchstens 1,0 Prozent aufweisen – liegt Ihr Vertrag deutlich darüber und ist die Restlaufzeit lang, spricht das für einen Wechsel.
Was ist ein garantierter Rentenfaktor?
Er legt fest, wie viel monatliche Rente je angespartem Kapital ausgezahlt wird. Ältere Verträge enthalten teils Zusagen, die heute nicht mehr angeboten werden. Da sie bei einem Wechsel verfallen, sind sie eines der stärksten Argumente für das Behalten.