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Besuch und Kommunikation: Regeln für Kontakte nach draußen
Vollzugswissen · 17. Juni 2026

Besuch und Kommunikation: Regeln für Kontakte nach draußen

Wie Besuche, Briefe und Telefonate im Vollzug geregelt sind und welche Rolle der Dienst dabei spielt.

Andreas Rothermund
1 Min Lesezeit

Kontakt zur Außenwelt ist für Gefangene wichtig und gesetzlich geschützt – aber nicht grenzenlos. Besuche, Schriftwechsel und Telefonate folgen klaren Regeln, die Sicherheit und Resozialisierung in Einklang bringen.

Warum Kontakte wichtig sind

Stabile Beziehungen zu Familie und Freunden senken das Rückfallrisiko und stützen die Resozialisierung. Deshalb haben Gefangene Anspruch auf Besuch und Schriftwechsel im gesetzlichen Rahmen.

Die Regeln

Besuche finden zu festen Zeiten und unter Aufsicht statt; Häufigkeit und Dauer sind geregelt. Schriftwechsel und Telefonate können aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden.

Deine Aufgabe

Du organisierst und beaufsichtigst Besuche, kontrollierst im erforderlichen Rahmen und sorgst dafür, dass keine verbotenen Gegenstände hineingelangen – ohne die Kontakte unnötig zu erschweren.

Häufige Fragen

Dürfen Gefangene telefonieren?

Ja, im geregelten Rahmen und gegebenenfalls überwacht; private Handys bleiben verboten.

Werden Briefe gelesen?

Eine Kontrolle ist aus Sicherheitsgründen möglich; bestimmte Schreiben (etwa an Verteidiger) sind besonders geschützt.

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