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Seelsorge und Religion im Vollzug
Vollzugswissen · 17. Juni 2026

Seelsorge und Religion im Vollzug

Welche Bedeutung Seelsorge und Religionsausübung im Vollzug haben und wie der Dienst sie ermöglicht.

Andreas Rothermund
1 Min Lesezeit

Glaube kann hinter Gittern Halt geben. Das Recht auf Religionsausübung ist gesetzlich verankert, und Seelsorgerinnen und Seelsorger sind ein wichtiger Teil des Anstaltslebens. Der Vollzugsdienst ermöglicht und begleitet das.

Recht auf Religionsausübung

Gefangene dürfen ihre Religion ausüben, an Gottesdiensten teilnehmen und seelsorgerische Gespräche führen. Das gilt unabhängig von der Konfession und ist Teil eines würdevollen Vollzugs.

Die Rolle der Seelsorge

Anstaltsseelsorgerinnen und -seelsorger bieten Gespräche, Gottesdienste und Begleitung in Krisen. Sie sind unabhängig und genießen Vertrauen – eine wertvolle Ergänzung zur Behandlung.

Was der Dienst leistet

Du organisierst die Teilnahme an Veranstaltungen, sorgst für Sicherheit und respektierst religiöse Bedürfnisse – etwa bei Ernährung oder Feiertagen.

Häufige Fragen

Müssen alle Religionen ermöglicht werden?

Ja, das Recht auf Religionsausübung gilt für alle Konfessionen im Rahmen von Sicherheit und Ordnung.

Ist Seelsorge Teil meiner Aufgaben?

Nein, dafür sind Seelsorger zuständig; du ermöglichst und begleitest die Angebote organisatorisch.

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