Unabhängig · werbefrei · quellengeprüft
Ausbildung & Einstieg · 1. Juli 2026

Gerichtsvollzieher werden: Ausbildung, Aufgaben & Gehalt

Gerichtsvollzieher sind Beamte im Justizdienst: Dieser Ratgeber erklärt Aufgaben, Ausbildung und Zugang sowie das Gehalt aus Grundbesoldung, Vollstreckungsvergütung und Bürokostenentschädigung.

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Wenn offene Forderungen nicht beglichen werden, kommt der oder die Gerichtsvollzieher/in ins Spiel. Der Beruf verbindet juristisches Wissen, Verhandlungsgeschick und ein hohes Maß an Eigenverantwortung – denn Gerichtsvollzieher arbeiten weitgehend selbststständig im Außendienst, sind aber zugleich Beamtinnen und Beamte der Länder. Dieser Ratgeber erklärt, welche Aufgaben der Beruf umfasst, wie Ausbildung und Zugang funktionieren und warum die Vergütung durch ihre Besonderheiten oft höher ausfällt, als es die reine Besoldungsgruppe vermuten lässt.

Aufgaben eines Gerichtsvollziehers

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind das ausführende Organ der Justiz, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen geht. Sie handeln im Auftrag von Gläubigern und auf Grundlage gerichtlicher Titel wie Urteilen oder Vollstreckungsbescheiden. Ihr Alltag spielt sich zu einem großen Teil im Außendienst ab.

  • Zwangsvollstreckung: Beitreibung von Geldforderungen, etwa durch Pfändung beweglicher Sachen oder die Entgegennahme von Zahlungen.
  • Abnahme der Vermögensauskunft: Schuldner müssen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen (früher „eidesstattliche Versicherung“); der Gerichtsvollzieher führt das Vermögensverzeichnis.
  • Zustellungen: förmliche Übergabe von Schriftstücken, damit Fristen und Rechtsfolgen rechtssicher ausgelöst werden.
  • Herausgabe- und Räumungsvollstreckung: etwa die gerichtlich angeordnete Wohnungsräumung.
  • Ratenzahlungen und gütliche Erledigung: In der Regel sollen Gerichtsvollzieher zunächst eine einvernehmliche Lösung anstreben, bevor sie zu weiteren Maßnahmen greifen.

Der Beruf verlangt ein sicheres Auftreten in oft angespannten Situationen, Kenntnis der einschlägigen Vorschriften (insbesondere ZPO und Gerichtsvollzieherordnung) sowie Sorgfalt bei der Aktenführung.

Ausbildung & Zugang

Der Gerichtsvollzieherdienst ist eine Sonderlaufbahn, die traditionell im mittleren Justizdienst angesiedelt ist. Der Zugang erfolgt in der Regel über einen Vorbereitungsdienst, der je nach Bundesland etwa ein bis zwei Jahre dauert und Theorie an einer Ausbildungseinrichtung mit praktischen Abschnitten bei Amtsgerichten verbindet.

Wer aufgenommen wird, unterscheidet sich je nach Bundesland: Häufig richtet sich die Ausbildung an Bedienstete, die bereits die Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst absolviert und einige Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Teilweise können sich auch externe Bewerberinnen und Bewerber mit passender Vorbildung bewerben – etwa Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder kaufmännische Berufe. Mehrere Länder gestalten den Zugang derzeit neu.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist Baden-Württemberg: Dort führt der Weg über ein duales Bachelor-Studium (LL.B.) direkt in den gehobenen Dienst. Die Details – von den Zugangsvoraussetzungen bis zur genauen Dauer – regeln die jeweiligen Landesjustizverwaltungen, sodass sich ein Blick auf das Justizportal des Wunsch-Bundeslandes lohnt.

Gehalt & Besoldung

Beim Verdienst ist der Gerichtsvollzieherberuf ein Sonderfall. Wie alle Beamten erhalten Gerichtsvollzieher eine Grundbesoldung nach der jeweiligen Besoldungsordnung (A) – in der Regel im Bereich A8 bis A9, in Modellen des gehobenen Dienstes auch höher. Die Höhe hängt von Bundesland, Erfahrungsstufe und Familienzuschlag ab.

Entscheidend für das tatsächliche Einkommen sind jedoch zwei Besonderheiten, die es in dieser Form in kaum einem anderen Beamtenberuf gibt:

  • Vollstreckungsvergütung (Ansporn- bzw. Gebührenanteil): Gerichtsvollzieher behalten einen Anteil der von ihnen erwirtschafteten Gebühren als leistungsbezogene Vergütung. Wer mehr Aufträge bearbeitet, verdient dadurch in der Regel mehr – der Anteil liegt größenordnungsmäßig bei rund 15 Prozent der Gebühreneinnahmen.
  • Bürokostenentschädigung: Da Gerichtsvollzieher ihr Geschäftszimmer meist selbst organisieren und teils eigenes Personal beschäftigen, erhalten sie eine Entschädigung für Sach- und Personalkosten. Sie bemisst sich als Anteil der Gebühren (in der Größenordnung von rund 40 Prozent, gedeckelt durch einen Höchstbetrag) und dient der Kostendeckung, nicht dem privaten Einkommen.

Konkrete Beträge lassen sich nicht seriös pauschalieren, weil sie je nach Bundesland und Fallzahl stark schwanken. Die folgende Tabelle nennt daher nur grobe Anhaltswerte für die reine Grundbesoldung (ca.-Bruttowerte pro Monat, je nach Erfahrungsstufe):

Besoldungsgruppe Einordnung ca. Brutto/Monat (Grundbesoldung)
A8 Einstieg nach dem Vorbereitungsdienst ca. 2.900 – 3.400 €
A9 u. a. Obergerichtsvollzieher/in ca. 3.200 – 3.900 €
A10 gehobener Dienst (z. B. LL.B.-Modell) ca. 3.500 – 4.400 €

Hinweis: Zu diesen Grundwerten kommen die Vollstreckungsvergütung und – als reine Kostenerstattung – die Bürokostenentschädigung hinzu. Maßgeblich sind stets die aktuellen Besoldungstabellen des jeweiligen Bundeslandes.

Perspektiven & Besonderheiten

Gerichtsvollzieher genießen die Sicherheit des Beamtenverhältnisses und ein hohes Maß an Selbststständigkeit: Sie teilen sich ihre Bezirke und Termine weitgehend eigenverantwortlich ein. Aufstiegsmöglichkeiten bestehen etwa zur Position der Obergerichtsvollzieherin oder des Obergerichtsvollziehers (A9) sowie, je nach Landesmodell, in den gehobenen Dienst.

Zu den Besonderheiten gehört, dass der Beruf körperliche Präsenz und psychische Belastbarkeit verlangt – der Kontakt mit Menschen in finanziellen Notlagen kann fordernd sein. Gleichzeitig bietet der Beruf angesichts anhaltend hoher Vollstreckungszahlen und altersbedingter Abgänge in vielen Bundesländern gute Einstellungschancen.

Praxisbeispiel: Frau K. arbeitet als Obergerichtsvollzieherin bei einem Amtsgericht und betreut einen festen Bezirk. An einem typischen Tag stellt sie am Morgen mehrere Schriftstücke förmlich zu, nimmt anschließend bei einem Schuldner die Vermögensauskunft ab und vereinbart in einem weiteren Fall eine Ratenzahlung, statt sofort zu pfänden. Ihre Grundbesoldung nach A9 wird durch die Vollstreckungsvergütung ergänzt; aus der Bürokostenentschädigung finanziert sie ihr Geschäftszimmer und eine Teilzeitkraft für die Verwaltung. Wie viel am Monatsende übrig bleibt, hängt spürbar von der Zahl der bearbeiteten Aufträge ab.

Häufige Fragen

Ist ein Gerichtsvollzieher ein Beamter?

Ja. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Länder, in der Regel im mittleren Justizdienst, teils im gehobenen Dienst. Sie handeln hoheitlich im Auftrag der Justiz.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher?

Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Bundesland etwa ein bis zwei Jahre. In Modellen mit Bachelor-Studium (gehobener Dienst) ist die Ausbildung entsprechend länger. Die genaue Dauer regelt das jeweilige Land.

Wie viel verdient ein Gerichtsvollzieher?

Die Grundbesoldung liegt in der Regel im Bereich A8 bis A9 (ca. 2.900 bis 3.900 Euro brutto, je nach Bundesland und Erfahrungsstufe). Hinzu kommen die Vollstreckungsvergütung als Leistungsanteil und die Bürokostenentschädigung als Kostenerstattung.

Braucht man ein Studium, um Gerichtsvollzieher zu werden?

Nicht überall. Traditionell führt der Weg über den mittleren Justizdienst und einen Vorbereitungsdienst. Einzelne Länder wie Baden-Württemberg setzen jedoch auf ein duales Bachelor-Studium mit Einstieg in den gehobenen Dienst.

Nach oben scrollen