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Justizvollzug in Sachsen — Ausbildung und Beruf
Bundesland · Stand Juni 2026

Justizvollzug in Sachsen 2026

Andreas Rothermund
3 Min Lesezeit

Du willst Justizvollzugsbeamter in Sachsen werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Sachsen 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.

Einstellung & Voraussetzungen in Sachsen

Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Sachsen ein Einstellungsalter von 18–39. Beim Schulabschluss wird Realschulabschluss oder HSA + abgeschlossene Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.

Auswahlverfahren & Sporttest

Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: Ja (zentrales Auswahlverfahren). Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.

Ausbildung im Vollzug (Sachsen)

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die Bildungszentrum Justizvollzug Bobritzsch. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Besoldung & Vollzugszulage in Sachsen

In der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (ca. (SächsBesG)) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (lt. SächsBesG (Tarif gestaffelt 75 → 150 €)); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.

Bewerbung in Sachsen

Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (justiz.sachsen.de). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.

Besonderheiten in Sachsen

Alle Bewerber durchlaufen ein zentrales Auswahlverfahren am Bildungszentrum Bobritzsch.

Häufige Fragen — Justizvollzug Sachsen

Wie alt darf man für den Justizvollzug in Sachsen sein?

Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Sachsens liegt bei: 18–39. Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.

Welcher Schulabschluss wird in Sachsen verlangt?

Vorausgesetzt wird: Realschulabschluss oder HSA + abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.

Was verdient man im Justizvollzug in Sachsen?

Während der Ausbildung gibt es Anwärterbezüge. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (lt. SächsBesG (Tarif gestaffelt 75 → 150 €)). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.

Stand: Juni 2026. Quelle: offizielles Justizportal Sachsens (justiz.sachsen.de). Angaben mit „k. A.“ liegen öffentlich nicht eindeutig vor — bitte im Zweifel beim Landesportal gegenprüfen.

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