
Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Du willst Justizvollzugsbeamter in Mecklenburg-Vorpommern werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Mecklenburg-Vorpommern 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.
Einstellung & Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern
Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein Einstellungsalter von 18–34 (Ausnahmen möglich). Beim Schulabschluss wird mittlere Reife oder HSA + abgeschlossene Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.
Auswahlverfahren & Sporttest
Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: Ja. Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.
Ausbildung im Vollzug (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die FH für öffentliche Verwaltung Güstrow + mind. 3 JVA. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
Besoldung & Vollzugszulage in Mecklenburg-Vorpommern
In der Ausbildung erhältst du ca. 1.478 € + 50 % Sonderzuschlag. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (ca. (LBesG M-V)) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (lt. LBesG M-V); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.
Bewerbung in Mecklenburg-Vorpommern
Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (karriere-in-mv.de). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Bewerbungsfrist i. d. R. zum 31.10. für den Ausbildungsstart am 1. April des Folgejahres.
Häufige Fragen — Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern
Wie alt darf man für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern sein?
Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Mecklenburg-Vorpommerns liegt bei: 18–34 (Ausnahmen möglich). Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.
Welcher Schulabschluss wird in Mecklenburg-Vorpommern verlangt?
Vorausgesetzt wird: mittlere Reife oder HSA + abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.
Was verdient man im Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern?
Während der Ausbildung gibt es ca. 1.478 € + 50 % Sonderzuschlag. Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (lt. LBesG M-V). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.
Stand: Juni 2026. Quelle: offizielles Justizportal Mecklenburg-Vorpommerns (karriere-in-mv.de). Angaben mit „k. A.“ liegen öffentlich nicht eindeutig vor — bitte im Zweifel beim Landesportal gegenprüfen.