
Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Du willst Justizvollzugsbeamter in Mecklenburg-Vorpommern werden? Der Justizvollzug ist Ländersache — Einstellungsalter, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besoldung legt jedes Land selbst fest. Hier findest du die Eckdaten für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Mecklenburg-Vorpommern 2026: von den Voraussetzungen über den Sporttest bis zu Gehalt und Vollzugszulage. Den direkten Ländervergleich findest du in unserem Vergleichstool.
Einstellung & Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern
Für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein Einstellungsalter von 18–34. Beim Schulabschluss wird Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + Berufsausbildung erwartet. Dazu kommen die deutsche bzw. EU-Staatsangehörigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, die in einer amtsärztlichen Untersuchung geprüft wird.
Auswahlverfahren & Sporttest
Das Auswahlverfahren kombiniert in der Regel einen schriftlichen Eignungstest (Konzentration, Deutsch, logisches Denken), ein persönliches Gespräch und einen Sporttest: Ja (Hindernisparcours, sechs Stationen). Der Sporttest prüft Kraft, Ausdauer und Koordination — Anforderungen, die zum fordernden Stationsalltag passen. Wer alle Teile besteht, wird zur Ausbildung zugelassen.
Ausbildung im Vollzug (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen und berufspraktischen Phasen in den Anstalten. Theorieort ist die FH für öffentliche Verwaltung Güstrow + mind. 3 JVA. Unterrichtet werden u. a. Vollzugsrecht, Psychologie, Kriminologie, Deeskalation und Selbstverteidigung. Während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
Besoldung & Vollzugszulage in Mecklenburg-Vorpommern
In der Ausbildung erhältst du 1.538,54 € Grundbetrag + 50 % (seit Januar 2026, vorher 35 %). Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung startest du im Eingangsamt A7 (2.993,21 € in Stufe 1, Tabellenstand 1. April 2026) — die genauen Beträge regelt das Landesbesoldungsgesetz. Charakteristisch für den Vollzug ist die Justizvollzugszulage (149,11 € ab Beginn); hinzu kommen je nach Dienst Schicht- und Erschwerniszulagen sowie der Familienzuschlag. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, fällt das Netto vergleichsweise hoch aus.
Bewerbung in Mecklenburg-Vorpommern
Beworben wird sich direkt beim Justizvollzug bzw. über das Karriereportal des Landes (karriere-in-mv.de). Tipp: Bewirb dich frühzeitig vor dem jeweiligen Einstellungstermin und halte Zeugnisse, Lebenslauf und ein aussagekräftiges Anschreiben bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber zur Bewerbung beim Justizvollzug.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Bewerbungsfrist i. d. R. zum 31.10. für den Ausbildungsstart am 1. April des Folgejahres.
Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern in Zahlen (Stand September 2026)
Nach der Laufbahnprüfung wirst du in Mecklenburg-Vorpommern im Eingangsamt A 7 (Obersekretär/in) eingestuft. Das Grundgehalt beträgt in der Eingangsstufe 1 2.993,21 € und steigt bis zur Endstufe 10 auf 3.589,79 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026). Während des Vorbereitungsdienstes bekommst du den Anwärtergrundbetrag von 1.538,54 € (A 5 bis A 8, gültig ab 1. April 2026); dazu kommt ein Anwärtersonderzuschlag von 50 % (Justizministerium, seit Januar 2026). Die Justizvollzugszulage beträgt 149,11 € ab Beginn (§ 50 LBesG M-V + Anlage 12; ruhegehaltfähig: nein).
Ausblick: Verkündet und bereits beschlossen (GVOBl. M-V 2026 S. 682): +2,0 % ab 1. März 2027 (A 7 Stufe 1 dann 3.053,07 €) und +1,0 % ab 1. Januar 2028 (3.083,60 €).
Rechtsgrundlagen und Quellen
- LBesG M-V Anlage 5 (Grundgehaltssätze ab 1. April 2026)
- LBesG M-V Anlage 11 (Anwärtergrundbetrag) und Anlage 12 (Zulagen) ab 1. April 2026
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildung Justizvollzugsanwärter/in
- Alle 16 Länder im Vergleich: Vergleichstabelle
Häufige Fragen — Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern
Wie alt darf man für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern sein?
Das Einstellungsalter im allgemeinen Vollzugsdienst Mecklenburg-Vorpommerns liegt bei: 18–34. Maßgeblich ist die jeweils geltende Laufbahnverordnung des Landes.
Welcher Schulabschluss wird in Mecklenburg-Vorpommern verlangt?
Vorausgesetzt wird: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss + Berufsausbildung. Hinzu kommen die gesundheitliche und persönliche Eignung.
Was verdient man im Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern?
Während der Ausbildung gibt es 1.538,54 € Grundbetrag + 50 % (seit Januar 2026, vorher 35 %). Nach der Übernahme erfolgt die Besoldung nach A7 aufwärts; hinzu kommt die Justizvollzugszulage (149,11 € ab Beginn). Da Beamtinnen und Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto vergleichsweise viel netto.
Stand: September 2026 — Besoldungstabelle gültig ab 1. April 2026, Bewerbungsvoraussetzungen laut mv-justiz.de, geprüft am 24. September 2026. Quellen: siehe Rechtsgrundlagen oben.